Neuer Tarif mit vielen Leistungserweiterungen
· ROLAND Rechtsschutz hat zum 1. Oktober 2016 einen neuen Tarif eingeführt. · Sowohl Privat- als auch Geschäftskunden profitieren von verbessertem Schutz.
ROLAND Rechtsschutz hat einen neuen Tarif eingeführt. Dieser enthält zahlreiche Leistungserweiterungen, mit denen ROLAND-Kunden künftig noch besser geschützt sind. „Als einer der führenden Rechtsschutz-Versicherer wollen wir unseren Kunden immer die beste Absicherung bieten“, sagt der Vorstandsvorsitzende von ROLAND Rechtsschutz, Rainer Brune. „Für uns bedeutet zeitgemäßer Rechtsschutz, den Bedarf der Zielgruppen zu erkennen und unser Portfolio stetig an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen.“
Mit dem Tarif 2017 ist künftig in jedem Baustein die JurLine enthalten. Damit erweitert ROLAND Rechtsschutz das Angebot einer telefonischen Rechtsberatung ohne Zusatzbeitrag nun auch auf Geschäftskunden.
Zudem verzichtet ROLAND nun auf eine Selbstbeteiligung, wenn ein Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung abgeschlossen wird und die Kosten unter 250 Euro liegen. In allen außergerichtlichen Konfliktbeilegungsverfahren oder bei Nutzung der JurLine oder des Rechts-Service-Pakets JurWay fällt weiterhin kein Selbstbehalt an.
Erweiterte Leistungen für Privatkunden
Über den Einzel-Baustein Privat-Rechtsschutz können Versicherte sich unter anderem zur Wehr setzen, wenn sie zu Unrecht beschuldigt werden, illegal Musik aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Mit dem Tarif 2017 wurde im Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet die dreimonatige Wartezeit aufgehoben.
Zudem können Kunden, die den Plus-Baustein Privat als Ergänzung hinzubuchen, nun eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen, wenn das Sozialamt sie zum Elternunterhalt verpflichten will. Hintergrund ist eine gesetzliche Vorschrift, der zufolge erwachsene Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt ihrer Eltern sorgen müssen – sogar wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war.
Der Ergänzungs-Baustein StrafrechtPlus Privat bietet nach dem neuen Tarif auch Versicherungsschutz beim Vorwurf eines Verbrechens, wenn sich dieser auf eine ehrenamtliche oder berufliche, nicht selbstständige Tätigkeit bezieht. Auch bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bleibt der Schutz bestehen, sofern das Verfahren durch einen Strafbefehl abgeschlossen wird. Ebenfalls neu: Der Vorwurf eines Vermögensdeliktes im privaten Bereich ist jetzt versichert.