Hab und Gut vor Starkregen schützen - Was Hausbesitzer wissen sollten
Tipps für die Schadenmeldung
Nach der ersten Einschätzung der Lage sollten Betroffene die entstandenen Schäden möglichst schnell dokumentieren und anschließend dem Versicherer melden. Sinnvoll ist es, die beschädigten Gegenstände für einen Schadensnachweis vorerst aufzuheben. Aus der Schadenmeldung an den Versicherer sollte möglichst genau hervorgehen, welche Gegenstände in welchem Umfang beschädigt sind. Wer die Versicherungsnummer zur Hand hat, kann diese gleich mit angeben. Hilfreich kann auch eine grobe Einschätzung der Schadenhöhe sein sowie Fotos von den entstandenen Schäden. So kann sich der Versicherer ein Bild von den gegebenen Umständen machen. Und nicht vergessen: Eine Telefonnummer angeben, unter der der Versicherer den Betroffenen erreichen kann!
Welche Versicherung zahlt was?
Für die wirtschaftlichen Schäden an Mobiliar und Einrichtung kommt die Hausratversicherung auf. Sie ist speziell auf die Bedürfnisse des Haushalts zugeschnitten. „Beim Abschluss ihrer Police sollten Verbraucher darauf achten, dass Schäden durch Naturgefahren im Versicherungsschutz auch tatsächlich eingeschlossen sind“, so der Rat des Versicherungsexperten von ERGO. „Und natürlich sollte auch die Versicherungssumme ausreichend bemessen sein.“ Oft trifft Hochwasser Eigenheimbesitzer aber doppelt: Abgesehen von den Schäden an Einrichtung und Inventar haben sie auch mit der teuren Wiederherstellung der angegriffenen Bausubstanz zu kämpfen. In diesem Fall hilft die Wohngebäudeversicherung. Auch hier ist es wichtig, dass die Police Elementarschäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdbeben abdeckt.