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Cyberschutz und Existenzgründer-Rabatt - HDI überarbeitet Vermögensschaden-Haftpflicht für beratende Berufe

19.08.2016

Cyberdeckungen für Dritt- und Eigenschäden

Karl Bialek © HDI Versicherung AG

Karl Bialek

Cyber-Drittschäden aus der beruflichen Tätigkeit sind in der neuen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bereits generell mitversichert. Damit ist die Kanzlei auf der sicheren Seite, wenn durch die Tätigkeit des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder des Rechtsanwalts sensible Daten des Mandanten verloren gehen, unzulässigerweise verändert werden, Datenschutzbestimmungen oder Netzwerksicherheit verletzt werden.

Als Ergänzung lassen sich jetzt insbesondere auch Cyber-Eigenschäden über die Haftpflichtversicherung optional mitversichern. Die Kanzlei ist damit auch selbst gegen die finanziellen Folgen von Hacker-Angriffen und Datendiebstahl geschützt. Denn eine 100-prozentige Sicherheit können allein technische Sicherungen wie Firewalls oder Virenscanner gegen Cyber-Angriffe nicht bieten. Und gerade die sensiblen Daten von Kanzleien können attraktive Ziele für Cyber-Kriminelle und Datendiebe sein.

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