Verständlich erklärt: Wichtige Begriffe rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung / Hilfreiche Hinweise für Verbraucher
Gibt es einen Unterschied zwischen „arbeitsunfähig“ und „berufsunfähig“?
Wichtig zu wissen ist: Bevor eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, erfolgt zunächst immer eine Krankschreibung wegen Arbeitsunfähigkeit. Der Begriff „arbeitsunfähig“ kommt aus der Krankenversicherung. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt bei vielen privaten Krankenversicherern dann vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend nicht ausüben kann, sie nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Laut der gesetzlichen Krankenkassen liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte wegen seiner Krankheit nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Zustand weiter zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ein Arzt bestätigt das durch eine Krankschreibung. Der wichtigste Unterschied zur „Berufsunfähigkeit“ ist: Die Arbeitsunfähigkeit unterliegt keinerlei zeitlichen Vorgaben zur Dauer des Zustands; sie kann schon für einen Tag, aber auch mehrere Wochen bestehen. Wird ein Arbeitnehmer krank, so erhält er von seinem Arbeitgeber in der Regel für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung. Danach greift bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Bei privaten Krankenversicherern ist dies abhängig von den vereinbarten Leistungen. Meist wird es ebenfalls ab der 7. Woche vereinbart. Bei Selbstständigen und Freiberuflern entsteht bei einer Arbeitsunfähigkeit meist sofort eine finanzielle Lücke. Denn diese haben oft keine Ansprüche an das gesetzliche System und eine Lohnfortzahlung gibt es in diesem Fall natürlich auch nicht. Hier ist der Absicherungsbedarf also noch deutlich höher als bei einem Arbeitnehmer. Für gesetzlich Versicherte bietet es sich an, das Krankengeld der Kasse durch eine private Krankentagegeldversicherung zu ergänzen, um das gewohnte Einkommensniveau zu sichern. Die Zahlung von Krankengeld wie auch Krankentagegeld endet normalerweise mit der Feststellung einer Berufsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsminderung. Übrigens: Um die Versorgungslücke zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und der ersten Berufsunfähigkeitsrente zu schließen, bieten ERGO und DKV eine aufeinander abgestimmte Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsrenten-Lösung. Ein großer Vorteil: ein nahtloser Übergang der Zahlungen bei Feststellung der Berufsunfähigkeit.
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