Warum Makler eine Strafrechtsschutzversicherung brauchen
Der Vorwurf steht schnell im Raum
Auch im Unternehmen können sich aus ganz alltäglichen Situationen strafrechtliche Konsequenzen ergeben, zum Beispiel der Vorwurf der Körperverletzung. Ein Mitarbeiter stolpert im Büro der Makler GmbH über ein provisorisch verlegtes Computerkabel. Er fällt so unglücklich, dass er bewusstlos ist und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Da die Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz nicht eingehalten wurden, leitet die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer der Makler GmbH ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Ein weiteres großes Thema ist der Datenschutz. Auch hier können bei Verstößen strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht, ist zunächst erst einmal unerheblich. Allein der Verdacht eines Vergehens kann für die Einleitung von Ermittlungen genügen. „Eine Strafrechtsschutzversicherung ist für Makler daher eine sinnvolle Ergänzung der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung“, meint der ConceptIF-Vorstand Jörg Winkler.
Informationen zum Produkt CIF:PROtect, der Spezial-Strafrechtsschutzversicherung für Makler:
- Deckungssumme von 300.000 Euro pro versicherter Person
- Selbstbehalt 150 Euro
- Versicherungsschutz auch für Vergehen, deren vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange eine Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt ist.
- Übernahme der im Wege einer Honorarvereinbarung entstehenden angemessenen Anwaltshonorare
- Versicherungsschutz bereits ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
- Zeugenbeistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für den Betriebsinhaber
- Übernahme der Reisekosten des Rechtsanwaltes zum Gericht
- Übernahme Sachverständigengutachten
- Jahresprämie pro Vorstand beziehungsweise Geschäftsführer für die Deckungssumme von 300.000 Euro: 99,00 Euro
- Sonderaktion für Makler zur Messe POOLS & FINANCE: Kostenfreie Versicherung bis zum 31.12.2016 bei Besuch der Messe und Anmeldung über ConceptIF.