ROLAND legt Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen neu auf
Bedingungen immer auf dem neuesten Stand
Mit dem überarbeiteten Leistungskatalog hat ROLAND den Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen deutlich modernisiert. Zu den Neuerungen des neuen Universal-Straf-Rechtsschutzes für Unternehmen zählt beispielsweise die Einführung der Innovations- und Besitzstandsklausel, mit der Kunden immer auf dem neuesten Stand bleiben: Wenn nach Vertragsabschluss die Bedingungen für Neukunden ohne Mehrbeitrag und ohne nachteilige Veränderungen optimiert werden, gelten diese Leistungsverbesserungen automatisch auch für diesen Vertrag.
Unterstützung bei angeblichen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
Darüber hinaus sind sozial- und verwaltungsrechtliche Folgeverfahren in Bezug auf das Mindestlohngesetz (MiLoG) nun mitversichert. Voraussetzung ist, dass der Verstoß nicht vorsätzlich begangen wurde.
Ein Beispiel: Entzieht das Gewerbeaufsichtsamt einem Unternehmer den Gewerbeschein, weil er gegen das MiLoG verstoßen haben soll, kann er sich mit der Unterstützung von ROLAND ohne eigenes Kostenrisiko zur Wehr setzen. Ein Fachanwalt führt für den Kunden die Besprechungen mit der Verwaltungsbehörde und erreicht, dass die Gewerbeerlaubnis unter Auflagen wieder erteilt wird.