Eine gebrauchte Immobilie kaufen / Was sollten Interessenten beachten?
Alte Leitungen oft nicht leistungsfähig genug
Neben dem Heizkessel gibt es auch Nachrüstpflichten hinsichtlich der Dämmung der obersten Decke hin zum ungeheizten Dachboden und der zugänglichen wärmeführenden Leitungen. Alte Abwasserrohre aus Ton sorgen oft für unangenehme Überraschungen. Sie können brechen, von Wurzeln gesprengt werden und verstopfen. Auch die Elektroinstallation kann schon kurz nach dem Hauskauf sanierungsbedürftig sein. „Oft sind in älteren Häusern noch die ursprünglichen Kabel im Einsatz, die vor 50 Jahren lediglich den Betrieb von Deckenleuchten, Fernseher, Radio, Herd und Kühlschrank zu gewährleisten hatten”, so die Juristin der D.A.S. Für die Vielzahl an Geräten, die heute oft gleichzeitig genutzt werden, sind die Leitungen meist nicht leistungsfähig genug. Wer daher die alten Kabel entfernen und neue Leitungen samt Sicherungskästen installieren muss, sollte mit Kosten von etlichen tausend Euro rechnen.
Versicherungsschutz für Neueigentümer von Gebrauchtimmobilien
Nicht nur ein Sanierungsstau kann ins Geld gehen. Eigentümer von Immobilien sollten sich immer auch gegen mögliche Schäden am Gebäude absichern. Denn: Kostspielig dürfte es werden, wenn zum Beispiel ein Feuer das Haus beschädigt und der neue Eigentümer nicht durch eine entsprechende Police abgesichert ist. „Eine Wohngebäudeversicherung ist daher unverzichtbar. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, falls Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm das Haus beschädigen“, rät Rolf Mertens, Versicherungsexperte bei ERGO. „Zudem sollte der neue Besitzer über eine Elementarschadenversicherung nachdenken, die das Haus gegen Schäden durch Naturgewalten wie etwa Hochwasser, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen absichert.“ Wichtig: Oftmals hat der bisherige Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Diese geht auf den Käufer des Hauses über. Daher sollte der neue Eigentümer diese Police genau prüfen und gegebenenfalls an seine Wünsche anpassen. Möchte er die Versicherung nicht übernehmen, kann er sie kündigen.
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