Artikelserie / Haftungsfalle Internet vermeiden
Risiken und Nebenwirkungen der Webseite – VSH versicherbar?
Wie up to date sind die Webseiten der Vermittler? Ein kleiner Test für Vermittler und Berater: Hat das Impressum alle rechtlich vorgeschriebenen Inhalte? Sind Haftpflichtversicherung mit Namen, Adresse und Versicherungsnummer angegeben? Ist die Datenschutzerklärung vollständig (inkl. Social Media und Google plus und Xing / LinkedIn)? Gibt es einen Extra-Button auf der Homepage und ist mit einem Klick erreichbar? Ist ein Facebook-Like-Button auf der Website? Achtung, hier greift wieder der Datenschutz und schon ist eine Homepage abmahnfähig. Geändert wurde das im November 2015. (Quelle: http://www.verbraucherzentrale.nrw/likebutton).
Vermittler benutzen gerne Superlativen: Das Beste, das Interessanteste, das Größte, usw. Darüber freuen sich ggf. die Mitbewerber, die mit einer Abmahnung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht häufig nicht lange auf sich warten lassen. Diese Abmahnungen können sehr teuer und somit existenz-gefährdend werden, vor allem wenn kein ausreichender Versicherungsschutz für die Verteidigung oder für den Kostenausgleich für die zuvor genannten Risiken besteht.
Manchen Vermittlern liegt das Texten einfach nicht. Sie bedienen nach der Recherche im Internet gut klingender Texte und übernehmen diese ungeprüft aus Zeit- und Kostengründen. Häufig werden auch Muster-Vorlagen ohne rechtliche Prüfung bei der eigenen Werbung eingesetzt. Wichtig ist es rechtzeitig zur Kenntnis nehmen, dass in den letzten Jahren eine hocheffiziente Abmahn-Industrie entstanden ist. Durch das Teilen (Social Media, Internet) fremder Texte und Inhalte steigt das Risiko einer Abmahnung erheblich, nicht nur vonseiten der Ursprungsquelle, sondern auch vonseiten des Urhebers dieser Texte. Die Möglichkeit einer Haftung ist besonders groß, wenn sich Vermittler mit Ihrer Webseite ein gutes Ranking in den wichtigen Suchmaschinen (Google, Bing, Yahoo) erarbeitet haben.