Versichert bei Demenz – die wichtigsten Fragen
• Gothaer Haftpflicht und Hausrat auch für Demenzerkrankte • Kfz-Versicherung: Mit Demenz Auto unbedingt stehen lassen • Unfallversicherung: Absicherung greift im Anfangsstadium der Demenz • Pflegezusatz bietet stufenweise Absicherung für Demenzkranke
Demenz im Alter kann jeden treffen. Wenn Erwachsene geistig wieder zu Kindern werden, hat man meist anderes im Kopf als Versicherungen. Deshalb hier eine kleine Übersicht - erstellt mit Hilfe der Gothaer Experten, wie es sich bei Demenz mit der Absicherung durch verschiedene Versicherungen verhält:
Versicherungen allgemein: Muss mein Versicherer von der Erkrankung wissen?
Generell gilt: Die Versicherung muss nicht wissen, dass der Versicherte an Demenz erkrankt ist. Es besteht kein Einfluss auf den Versicherungsschutz oder den Beitrag. Auch gekündigt werden kann der Vertrag nicht. Anders verhält es sich, wenn eine Versicherung neu abgeschlossen werden soll. Eine Frage nach einer Demenz-Erkankung muss wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet. Da die meisten Versicherungen in der Regel aber schon in jungen Jahren abgeschlossen werden, stellt sich das Problem normalerweise nicht.
Haftpflicht: Was ist, wenn mein demenzkrankes Familienmitglied einen Schaden anrichtet?
Bei Schäden, die durch einen Demenzkranken verursacht werden, ist die gesetzliche Grundlage ähnlich wie bei deliktunfähigen Kindern. Weil sich beide Personengruppen über ihr Handeln oft nicht vollständig bewusst sind, können sie auch nicht für ihre Taten verantwortlich gemacht werden (§ 827 BGB)*. Folglich fällt auch die gesetzliche Schadenersatzpflicht weg, sodass auch Haftpflichtversicherungen nicht Ersatz leisten müssen. Die Praxis sieht zum Glück etwas besser aus:
„Während zwar viele Versicherer immerhin die Deliktunfähigkeit von Kindern wieder in ihren Versicherungsschutz mitaufgenommen haben, ist die Erweiterung auf deliktunfähige Personen allerdings noch selten. Die Gothaer sieht bei Schäden, die von Demenzkranken verursacht werden und daher nicht ersatzpflichtig sind, aber ein ähnliches Konfliktpotential wie bei deliktunfähigen Kindern. Solche Fälle spielen sich häufig im Freundes- oder Familienkreis ab, einem Bereich, in dem die Versicherungsnehmer Schäden nicht abgewehrt sondern reguliert haben möchten. Um dies zu unterstützen haben wir unseren Versicherungsschutz entsprechend ausgedehnt. Wir wollen damit der besonderen Situation, der Erkrankte und deren Familien ausgesetzt sind, Rechnung tragen“ erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer.
Kfz-Versicherung: Mit Demenz ans Steuer?
Bereits im frühen Stadium einer Demenz lassen Konzentration, Orientierungssinn und Reaktionsgeschwindigkeit der Betroffenen nach. Entfernungen und Geschwindigkeiten können dann nicht mehr richtig eingeschätzt, komplexe Situationen nicht mehr richtig bewertet werden. Die Krankheit wird schleichend schlimmer, die Betroffenen bekommen das meist nicht mit.
„Aufgrund der Fahruntüchtigkeit sollte sich kein Demenzkranker mehr ans Steuer setzen. Richtet er mit seinem Auto dennoch einen Schaden an, so hat das Verkehrsopfer gegen den Halter des Fahrzeugs selbst dann einen Schadenersatzanspruch, wenn der Fahrer infolge einer Demenz deliktunfähig gewesen sein sollte. So sieht es das strenge Straßenverkehrsgesetz vor. Eine Demenzerkrankung des Schadenverursachers hat also auf eine Entschädigung des Unfallopfers durch den Kfz-Versicherer keinen Einfluss. Ob der Versicherer seine Leistung vom Schadenverursacher zurückfordern kann, hängt dann von den Umständen des Einzelfalls ab“, so Armin Eckert, Experte für Kfz-Versicherungen bei der Gothaer.Doch eine Entschädigung für das Opfer kann das verursachte Leid nicht mehr ungeschehen machen. Wichtig ist daher, Verantwortung zu zeigen und die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Vor allem die Angehörigen sind gefordert, mit Fingerspitzengefühl dem Betroffenen die Situation aufzuzeigen und schließlich bei Bedarf die Abgabe des Führerscheins anzustreben.