Neues M&M Rating Unfallversicherung schafft Transparenz
Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN hat erstmalig mit dem neuen „M&M Rating Unfallversicherung“ die Bedingungswerke der Unfallversicherungstarife untersucht. Ziel ist es, die Transparenz verschiedener Produktlinien im Bereich Unfallversicherung zu erhöhen. Insgesamt wurden 140 Tarife von 51 Versicherern analysiert.
In der Beratung zum Abschluss einer Unfallversicherung sind viele Aspekte relevant. Neben dem Preis und der Absicherungshöhe im Zusammenspiel mit einer Progression und der Gliedertaxe spielt auch die Bedingungsqualität der Tarife eine große Rolle. Viele Versicherer bieten verschiedene Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang an. Bezeichnungen wie zum Beispiel Basis, Komfort oder Premium helfen in der Beratung nur bedingt. Mit den Ratingergebnissen kann der Vermittler einen hochkomplexen Sachverhalt in eine einfache Sternelogik übersetzen und so dem Endkunden verständlich vermitteln.
„Zahlreiche Vermittler haben den Wunsch an uns herangetragen, die Bedingungswerke der komplexen Tariflandschaft in der Sparte Unfall in bekannter MORGEN & MORGEN Qualität zu bewerten. Mit unserem neuen Rating Unfallversicherung sorgen wir zukünftig auch bei den Kompositsparten für Transparenz“, freut sich Peter Schneider, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN.
Das M&M Rating Unfallversicherung ist tarifbezogen und untersucht die Bedingungswerke der einzelnen Tarife. Ein Anbieter kann mit mehreren Tarifen und unterschiedlichen Ratingergebnissen gelistet sein. Das Ergebnis wird in Form von 1 bis 5 Sternen dargestellt. Während 1 Stern eine sehr schwache Wertung widerspiegelt, bestätigt eine 5 Sterne-Wertung ein ausgezeichnetes Resultat. Die Bedingungsanalyse setzt sich aus 50 Leistungsfragen zusammen. Ratingrelevante Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Qualität eines Produkts anzusehen sind.
32 Tarife haben die Bestbewertung von 5 Sternen erhalten. Diese Tarife leisten beispielsweise auch bei Gesundheitsschäden aufgrund von Eigenbewegungen und erhöhter Kraftanstrengung, bei Infektionskrankheiten, Wundinfektionen, Tollwut oder Wundstarrkrampf, und sie verzichten auf zu kurze Fristen bezüglich Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität.