HDI entwickelt Versicherungslösungen für Einsatz von Drohnen
- Haftpflicht-Schutz für Industrie, Gewerbe und freie Berufe - Private Drohnen-Nutzer benötigen speziellen Haftpflicht-Schutz / Vier, sechs oder acht Rotoren, eine Kamera, eine Funkfernsteuerung - wer sich eine Flugdrohne anschaffen will, macht sich erst einmal Gedanken um die technischen Details. Überlegungen zum Versicherungsschutz kommen dabei oft zu kurz. Dabei lohnt es sich, auch diesen Aspekt frühzeitig zu beachten.
Flugdrohnen oder korrekter: unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) sind in einfacher Ausführung bereits preiswert zu bekommen. Sollen die Fluggeräte professionellen Ansprüchen genügen, muss man zwar tiefer in die Tasche greifen, aber für einen vierstelligen Betrag lässt sich bereits ein Profigerät erstehen. Auch die Handhabung ist relativ unkompliziert und so erfreuen sich Quatro-, Hexa- und Octocopter inzwischen größter Beliebtheit sowohl bei privaten als auch bei professionellen Nutzern.
Die rechtlichen Regelungen zur Nutzung von Drohnen sind jedoch umfangreich: angefangen bei Flugverbotszonen rund um Flughäfen, Menschenansammlungen oder Industrieanlagen über behördliche Aufstiegsgenehmigungen bis hin zum von der Politik angekündigten Drohnenführerschein. Aber auch der vom Gesetzgeber vor dem Start verbindlich geforderte Haftpflicht-Versicherungsschutz kann zur Herausforderung für den Drohnen-Nutzer werden. "Die Haftung des Halters oder Piloten einer Drohne ist sehr weitreichend, wenn beim Betrieb einer Drohne ein anderer geschädigt wird. Für diese Sach- oder Personenschäden haftet der Halter unter Umständen sogar verschuldensunabhängig", erklärt Frank Manekeller, Leiter des Bereichs Haftpflicht, Unfall und Sachschaden der HDI Versicherung AG. Denn trotz inzwischen ausgereifter Technik und einfacher Bedienung kann zum Beispiel ein unkontrollierter Absturz der Drohne nie ganz ausgeschlossen werden. Ohne Haftpflichtversicherungsschutz muss der Halter oder Pilot der Drohne den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen.
Versicherungslösungen für Industrie, Gewerbe und freie Berufe
Speziell für industrielle und gewerbliche Anwender hat der Industrieversicherer HDI Global SE deshalb ein Deckungskonzept für die professionelle Nutzung von Multicoptern entwickelt. Mit diesem lassen sich eine oder mehrere UAS komfortabel absichern, so dass diese dann beispielsweise zu Forschungszwecken, zur Überwachung von Industrieanlagen, Pipelines oder Powerlines sowie für Foto- und Filmaufnahmen betrieben werden können.
"Abhängig vom jeweiligen Risiko bieten wir einen passgenauen Versicherungsschutz für eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten für unbemannte Luftfahrtsysteme", erklärt Lydia Baur-Empt, Leiterin der Abteilung Luftfahrt Vertrag und Schaden von HDI Global. Deckungssummen reichen dabei von der gesetzlich vorgeschriebenen Untergrenze in Höhe von etwa einer Million Euro bis in den dreistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Bereits integriert hat die HDI Versicherung AG die Deckung in ihr neues Berufshaftpflicht-Produkt für Architekten und Ingenieure. Andreas Huth, Leiter der Abteilung Produktmanagement Haftpflicht Planung sagt dazu: "Wir sehen mehr und mehr, dass bei Architekten und Ingenieuren die Verwendung von Multicoptern mittlerweile zum beruflichen Alltag gehört. So werden Drohnen regelmäßig eingesetzt, um Flächen- oder Gebäudemaße aufzunehmen oder um einen besseren Überblick über ein Objekt zu bekommen." Daher hat HDI diese Deckung nun fest in ihr Versicherungskonzept für diese Kundengruppe aufgenommen.