Garantieverlängerung: Wann ist sie sinnvoll? ARAG …

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Garantieverlängerung: Wann ist sie sinnvoll? ARAG Experten zu häufigen vertraglichen Tücken einer Garantieverlängerung

08.03.2016

Vertragsbedingungen genau lesen
Neben den hohen Kosten kann es auch Fallstricke in den Vertragsbedingungen geben. Vorsicht gilt zum Beispiel bei Begriffen wie "gleichwertig“. Hatte der Kunde zum Beispiel ein gebrauchtes Gerät, das verloren ging oder gar nicht mehr funktionierte, bekommt er dann gleichwertigen Ersatz – somit kann dieser Ersatz auch gebraucht sein. Einige Versicherer verlangen im Schadensfall auch einen Selbstbehalt oder schließen bei einfachen Garantieverlängerungen Schäden durch Verschleiß ausdrücklich aus. Der Kunde muss bei einem Defekt dann beweisen, dass dieser nicht auf Verschleiß zurückzuführen ist. Zudem kann es bei erweiterten Garantieverträgen sehr strenge Auslegungen beim Diebstahlsschutz geben.

Praxistipp:
Geschulte Verkäufer in den Fachmärkten bewerben Zusatzgarantien durchaus offensiv, denn die Versicherungsgesellschaften zahlen bei Abschluss Provisionen an die Verkäufer. Auch in Online-Shops kommen Kunden an den Angeboten kaum vorbei. Wenn Kunden meinen, zum Abschluss gedrängt worden zu sein oder aus anderen Gründen die kostenpflichtige Garantieverlängerung doch nicht wollen, haben sie 14 Tage Zeit, die Zusatzgarantie zu widerrufen, so ARAG Experten.

Mehr zum Thema erfahren Sie unter
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

 

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

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