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Mit der gestrigen Veröffentlichung der Neufassung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über den Versicherungsvertrieb im Amtsblatt der Europäischen Union beginnt der Prozess der Umsetzung in den Nationalstaaten. Die neue Richtlinie tritt am 23. Februar 2016 in Kraft. Deutschland hat dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Die Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, eigenständige Regelungen zu erlassen und nationale Gegebenheiten zu berücksichtigen.
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