ROLAND erweitert die Leistungen für Steuerberater

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ROLAND erweitert die Leistungen für Steuerberater

04.01.2016

ROLAND erweitert die Leistungen für Steuerberater

• Selbstständige Steuerberater, Buch- und Wirtschaftsprüfer können ihre Rechtsschutz-Versicherung aus zehn Bausteinen zusammenstellen. • Zwei spezielle Bausteine fangen die speziellen beruflichen Rechtsrisiken von Steuerberatern auf. Zum 1. Januar hat ROLAND den Leistungskatalog für selbstständige Steuerberater, Buch- und Wirtschaftsprüfer neu aufgelegt und erweitert. Diese können sich jetzt ihre Rechtsschutz-Versicherung aus insgesamt zehn Bausteinen – darunter zwei spezielle für ihre beruflichen Rechtsrisiken – selbst zusammenstellen. Das bedeutet flexiblen Schutz, der nach Bedarf kombiniert und ergänzt werden kann.

„Für Selbstständige ist es besonders gefährlich, in eine rechtliche Auseinandersetzung zu geraten, weil im Ernstfall ihre gesamte Existenz auf dem Spiel stehen kann“, erläutert Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender von ROLAND Rechtsschutz. „Aus diesem Grund bietet ROLAND für diese Zielgruppen separate Konzepte an. Auch Steuerberater profitieren von einer eigens für sie konzipierten Rechtsschutz-Palette.“

Schutz vor strafrechtlichen Vorwürfen

So bietet der Einzel-Baustein StrafrechtPlus eine optimale Absicherung in jeder Phase eines Strafverfahrens. Das ist sehr wichtig: Da zum Beispiel professionelle Strafverteidiger in der Regel nach Stundenhonoraren abrechnen oder Sachverständigengutachten bereits im Ermittlungsverfahren eingeholt werden müssen, entstehen hohe Kosten.

Der Baustein greift unter anderem, wenn der Versicherte gegen das Steuerrecht verstoßen haben soll oder wenn die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Auch wenn der Steuerberater Datenschutzbestimmungen verletzt haben soll oder er des Subventionsbetrugs bezichtigt wird, kommt ROLAND für die Kosten eines Rechtsstreits auf. Zudem ist der Steuerberater geschützt, wenn gegen einen Mandanten ermittelt wird und deshalb die Praxisräume durchsucht werden.

Wird ein Verfahren wegen einer Vorsatzstraftat mit einem Strafbefehl abgeschlossen, muss der Kunde die bevorschussten Kosten nicht an ROLAND zurückzahlen. Gleiches gilt bei einer Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes, wenn nur eine Geldstrafe verhängt wird.



 

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