Erste Hebammen haben Geld für Haftpflichtausgleich …

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Erste Hebammen haben Geld für Haftpflichtausgleich erhalten

15.01.2016

Hintergrund: Ausgleich Berufshaftpflichtversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gleicht Kostensteigerungen der Berufshaftpflichtversicherung aus, die direkt mit der Berufsausübung der Hebammen zu Lasten der GKV zusammenhängen. Versicherungsbestandteile, die damit nichts zu tun haben (z. B. Hundehalterversicherung oder private Haftpflichtversicherung), werden aus dem Ausgleich herausgerechnet. Pro Jahr übernimmt die GKV damit zwischen 4.000 bis über 6.500 Euro pro Hebamme (je nach Höhe der tatsächlich gezahlten Haftpflichtprämie). Bisher war ein Ausgleich der Berufshaftpflichtversicherung anteilig in den einzelnen Leistungspositionen enthalten, die die Hebammen bei der Betreuung einer Geburt abrechnen konnten. Im neuen Verfahren werden die Positionen um den Großteil dieser Anteile bereinigt; der Haftpflichtausgleich erfolgt jetzt im Wesentlichen über den GKV-Spitzenverband. Damit ist nun, wie vom Gesetzgeber angestrebt, ein individueller Haftpflichtkostenausgleich für Geburtshebammen gewährleistet.



Pressekontakt:
Florian Lanz
Ann Marini
Claudia Widmaier

Tel.: 030 206288-4201
Fax: 030 206 288-84201

presse@gkv-spitzenverband.de

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

www.gkv-spitzenverband.de
 

 

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