Erste Hebammen haben Geld für Haftpflichtausgleich erhalten
Hintergrund: Ausgleich Berufshaftpflichtversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gleicht Kostensteigerungen der Berufshaftpflichtversicherung aus, die direkt mit der Berufsausübung der Hebammen zu Lasten der GKV zusammenhängen. Versicherungsbestandteile, die damit nichts zu tun haben (z. B. Hundehalterversicherung oder private Haftpflichtversicherung), werden aus dem Ausgleich herausgerechnet. Pro Jahr übernimmt die GKV damit zwischen 4.000 bis über 6.500 Euro pro Hebamme (je nach Höhe der tatsächlich gezahlten Haftpflichtprämie). Bisher war ein Ausgleich der Berufshaftpflichtversicherung anteilig in den einzelnen Leistungspositionen enthalten, die die Hebammen bei der Betreuung einer Geburt abrechnen konnten. Im neuen Verfahren werden die Positionen um den Großteil dieser Anteile bereinigt; der Haftpflichtausgleich erfolgt jetzt im Wesentlichen über den GKV-Spitzenverband. Damit ist nun, wie vom Gesetzgeber angestrebt, ein individueller Haftpflichtkostenausgleich für Geburtshebammen gewährleistet.
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