Die bAV 2016 – tut sich (endlich) was? Womit Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen 2016 rechnen müssen
Höchstrechnungszins bleibt
Als weitere Konsequenz der Zinsschmelze wurde letztes Jahr der Höchstrechnungszins (auch Garantiezins genannt) diskutiert – Abschaffung ja oder nein? Das vorläufige Ergebnis fasst der Longial-Geschäftsführer zusammen: „Der Höchstrechnungszins auf Lebens- und Rentenversicherungen wird bis mindestens 2018 beibehalten. Die deutschen Lebensversicherer können damit ihre klassischen Policen weiter nach althergebrachtem Modell kalkulieren.“ 2018 soll dann geprüft werden, ob der Garantiezins im Zuge der neuen EU-Eigenkapitalregeln (Solvency II) nicht doch überflüssig ist.
Änderungen beim Versorgungsausgleich
Immer öfter landet das Thema bAV im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Geschiedener vor Bundesgerichtshof und Bundesarbeitsgericht. Anlass genug für den Petitionsausschuss des Bundestags, Änderungen rund um das Versorgungsausgleichgesetz (VersAusglG) anzuregen: „Um einen Missbrauch zu vermeiden, wenn beispielsweise Anrechte verschwiegen oder übersehen werden, soll auch im Nachhinein eine Änderung des Ausgleichs möglich sein“, erläutert Paulgerd Kolvenbach. „Dies betrifft § 51 VersAusglG.“ Darüber hinaus steht auch die sogenannte externe Teilung (§ 17 VersAusglG) zur Debatte: Demnach soll es für Versorgungsträger weiterhin möglich sein, einseitig eine externe Teilung zu verlangen. Für Anrechte aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse soll somit weiterhin ein angehobener Höchstwert gelten. Der Ausgleichswert als Kapitalwert darf jedoch nicht einen Betrag in Höhe von 74.400 Euro (in 2016 der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung gemäß §§ 159 f. SGB VI) überschreiten. Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur ersatzlosen Streichung von § 17 VersAusglG wird danach vom Bundestag abgelehnt werden.
Über Longial
Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und weiterem Standort in Hamburg versteht sich als der spezialisierte Dienstleister für Lösungen rund um die Altersversorgung von Unternehmen und Versorgungseinrichtungen: eigenständig und neutral, mit ganzheitlichem Beratungsansatz, höchster Kundenorientierung und langjähriger Erfahrung. Von der Beratung bei Neueinrichtung oder Restrukturierung der betrieblichen Altersversorgung über versicherungsmathematische oder betriebswirtschaftliche Bewertungen bis hin zur vollständigen Abwicklung aller administrativen Prozesse, dem kompletten Informationsmanagement und der Erstellung und Umsetzung von Finanzierungskonzepten: Die derzeit 85 Mitarbeiter bieten den Firmenkunden von Longial maßgeschneiderte, integrierte bAV-Lösungen auf höchster Qualitätsstufe. Weitere Informationen: www.longial.de
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