Das ändert sich 2016 in der GKV / ARAG Experten zu Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Gutverdiener müssen im kommenden Jahr mehr in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Weil Löhne und Gehälter 2015 erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum neuen Jahr angehoben. Bis zu dieser Grenze müssen Beiträge zur Krankenversicherung aus dem Gehalt abgeführt werden. Nur der Teil des Einkommens, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bundeseinheitlich bei 50.850 Euro im Jahr (2015: 49.500 Euro). Auch die sog. Versicherungspflichtgrenze erhöht sich; und zwar auf 56.250 Euro pro Jahr (2015: 54.900 Euro). Bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer zwingend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen sie darüber, können sie sich privat krankenversichern.
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