AfW Hauptstadtgipfel / Immer mehr Informationen hilft Verbrauchern nicht
„Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz haben wir den kollektiven Verbraucherschutz als weiteres Aufsichtsziel der BaFin gesetzlich verankert. Die Behörde kümmert sich jetzt neben der Solvenz- und Marktaufsicht um den kollektiven Verbraucherschutz. Sie kann alle Anordnungen treffen, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen.“
Kollektiv heißt laut Billen: „Die BaFin ist dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Gesamtheit verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht ausschließlich im öffentlichen Interesse. Sie dient nicht dazu, individuelle Rechtsansprüche durchzusetzen. Die Entscheidung über individuelle Streitigkeiten bleibt grundsätzlich weiterhin den Gerichten vorbehalten."
Hintergrund: Zum 23. Jubiläum des Verbandes, der am 4. November 1992 gegründet wurde, trafen sich rund 40 Fördermitglieder des AfW in Berlin, um sich über die laufenden Regulierungsvorhaben zu informieren und ihren fachlichen Input anzubieten. Der Verband konnte neben Gerd Billen vier weitere mit finanzpolitischen und regulatorischen Fragen befasste Politiker aus verschiedenen Parteien für einen Dialog gewinnen.
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