ARAG, stimmt das? ARAG Experten mit Fragen und Antworten zu Winterreifen
Winterreifen müssen vom Fachbetrieb gewechselt werden
Stimmt nicht. Wer geschickt ist und lieber selbst Hand anlegt, darf die Winterreifen auch zu Hause wechseln. Dabei sollte das Auto zunächst auf einer ebenen Fläche ohne Gefälle abgestellt und die Handbremse angezogen werden, bevor der Wagenheber angesetzt wird. Die ARAG Experten raten, Radschrauben und Radmuttern auf Schäden zu prüfen und alle Teile sowie die Felge mit einer Drahtbürste vom Rost zu befreien. Auch der Reifen sollte auf Beschädigungen und Risse hin kontrolliert werden. Sobald der Winterreifen in Drehrichtung angebracht ist und die Radschrauben festgezogen sind, muss der Luftdruck gecheckt werden: Er sollte bei Winterreifen 0,2 bar höher als bei Sommerreifen sein. Sobald das Auto vom Wagenheber genommen wurde und wieder fest auf der Straße steht, müssen die Radschrauben über Kreuz ein letztes Mal nachgezogen werden.
Und egal, ob Werkstatt oder Heimarbeit: Die ARAG Experten empfehlen, die Radschrauben nach 50 bis 100 Kilometern erneut zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuziehen. Denn die Reifen setzen sich nach der Montage leicht in ihre Position. Dadurch können sich die Radschrauben ein wenig lockern. Auch Temperaturschwankungen können die Festigkeit der Radschrauben beeinflussen, indem sich die Materialien je nach Außentemperatur ausdehnen oder zusammenziehen.
Der Reifenwechsel bei Hybrid- und Elektroautos erfordert besondere Qualifikationen
Stimmt. Wer ein Hybrid- oder Elektroauto fährt, sollte auf keinen Fall die Reifen selbst wechseln, denn hier ist lebensgefährliche Hochspannung im Spiel! Der Reifenwechsel am E-Auto darf laut ARAG Experten auch nur von einer fachgerechten Werkstatt durchgeführt werden, die eine sogenannte Hochvolt-Qualifizierung vorweisen kann. Dazu gehört nicht nur elektrotechnisch unterwiesenes Personal, sondern eine spezielle Ausstattung. Da nicht alle Werkstätten den Hochvoltschein haben, muss man unter Umständen auf seine Lieblingswerkstatt verzichten.
Reifen dürfen zu Hause gelagert werden
Stimmt. Allerdings raten die ARAG Experten, vorher einen Blick in die Versicherungsunterlagen der Hausratversicherung zu werfen. Oft ist nämlich das lagernde Zubehör von Fahrzeugen bei Verlust durch Diebstahl, Brand oder Beschädigung nicht eingeschlossen.