Mobiles Heim auf vier Rädern - ARAG Experten mit Tipps für Wohnmobil-Fans
Dauerhaftes Heim fürs Heim
So schön es ist, das eigene Reisegefährt zu besitzen und nicht nur zu mieten: Geht es um einen dauerhaften Stellplatz, hört der Spaß oft auf. Denn hierfür den geeigneten Ort zu finden, ist alles andere als einfach und kann zudem ein Loch in die Urlaubskasse reißen. Die ARAG Experten warnen vor dem leichtfertigen Abstellen von Reisemobilen auf allgemein zugänglichen Straßen. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein abgekoppelter Wohnwagen nicht länger als 14 Tage auf öffentlichen Straßen und Plätzen geparkt werden. Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Angekoppelte Caravans und Wohnmobile dürfen hingegen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Allerdings nicht auf Parkplätzen, die für Pkw gekennzeichnet sind. Dies zieht ebenfalls ein Bußgeld nach sich. Wiegt das Wohnmobil mehr als 7,5 Tonnen, sieht die StVO wiederum eine grundsätzliche Einschränkung beim Parken vor: Damit darf innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gar nicht geparkt werden.
Versichert ist sicherer
Nicht nur der erlaubte Parkplatz ist wichtig, sondern auch der sichere, denn gerade kleinere und wendige Camper werden gerne zum Diebesgut. Es macht also Sinn, sein Reisemobil beispielsweise mit einer Reifen- oder Lenkradkralle auszustatten. Ein Wohnwagen kann nicht abgekoppelt werden, wenn er mit einem Deichselschloss gesichert ist. Selbstverständlich sollte auch der Innenraum geschützt sein; hier sind hochwertige Schlösser und Sperren sowie Klemmstangen für Schiebefenster gefragt. Sollte doch eingebrochen werden, wird dieser Schaden nur ersetzt, wenn eine Inhaltsversicherung abgeschlossen wurde, die dann auch bei Zerstörung des Innenlebens durch Brand, Unwetter oder Unfall gilt. Weder die übliche Hausratversicherung noch die Kfz-Versicherung greift in diesem Fall. Letztere ist aber selbstverständlich Pflicht wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, betonen ARAG Experten. Zumindest braucht man eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die alle Schäden deckt, die man selbst verursacht. Wer auch das eigene Fahrzeug geschützt wissen möchte, benötigt zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, je nach gewünschtem Umfang. Wer mietet, muss sich gegebenenfalls nur um die genannte Inhaltsversicherung kümmern; das Fahrzeug selbst ist immer über den Besitzer, in diesem Fall den Anbieter, versichert.
Mieten: Wohnmobil-Verleih oder privater Vermittler?
Wer Wert auf moderne Modelle legt, ist sicherlich bei gewerblichen Anbietern besser aufgehoben. Caravans aus privater Hand sind dafür oft gepflegter und liebevoller eingerichtet. Doch egal, bei wem das Urlaubsgefährt gemietet wird, die ARAG Experten raten vor einer Probefahrt zu einer gründlichen Einweisung in die Fahrzeugfunktionen. Auch technische Details wie z. B. Höhe, Breite oder Gewicht sind wichtig für eine sichere Fahrt. Privat angemietete Camper benötigen zudem eine Zulassung als Selbstfahrervermietfahrzeug, damit ein gewerblicher Vollkaskoschutz besteht. Dieser Zusatz ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 festgehalten und auch an der TÜV-Plakette zu erkennen, die nur zwölf Monate gültig sein darf.
Ein Mietvertrag ist auch bei privater Anmietung unbedingt nötig. Dahinein gehören beispielsweise die Dauer der Mietzeit, der Kautionsbetrag oder die Höhe einer Selbstbeteiligung. Auch bereits vorhandene Schäden sollten hier erfasst werden.