Vorsorge für den Ernstfall Patientenverfügung verfassen …

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Vorsorge für den Ernstfall Patientenverfügung verfassen und sicher aufbewahren

15.01.2018


Sicherstellen, dass der Arzt informiert ist
Einmal erstellt, liegt die Patientenverfügung meist zunächst in der Schublade. Doch dabei sollte es nicht bleiben: Das Original ist bei einem Familienangehörigen oder beim Hausarzt gut aufgehoben. Denn im Notfall benötigen die behandelnden Ärzte das Originaldokument. Eine Kopie sollte der Verfasser behalten. „Damit die Ärzte in einem Notfall möglichst schnell von der Existenz einer Patientenverfügung erfahren, hilft eine Karte im Portemonnaie, die über das Dokument und seinen Aufbewahrungsort informiert”, rät Reuter.
 
Einmal geschrieben, für immer gültig?
Im Laufe des Lebens können sich die Einstellungen zu medizinischen Behandlungen verändern. Daher kann der Verfasser einer Patientenverfügung diese jederzeit formlos ändern oder sogar widerrufen. Das geht schriftlich, aber auch mündlich. Mündlich kann der Widerruf oder die Änderung gegenüber dem Arzt oder dem Pflegepersonal erfolgen, wenn sich der Verfasser bereits in Behandlung befindet. Ein Widerruf ist sogar beispielsweise durch Kopfschütteln noch möglich. Wer seine Verfügung widerruft, sollte das Originaldokument und sämtliche Kopien vernichten oder vernichten lassen. Es ist sinnvoll, etwa alle ein bis drei Jahre kritisch zu überprüfen, ob die Patientenverfügung noch den aktuellen persönlichen Vorstellungen entspricht. Soll der Inhalt unverändert bleiben, können die Verfasser das Originaldokument mit einem aktuellen Datum und Unterschrift bestätigen. Im Fall der Fälle bleiben dann weniger Zweifel, ob die jetzigen Vorstellungen noch mit dem Inhalt der Patientenverfügung übereinstimmen.

 

Weitere Informationen:
DKV Deutsche Krankenversicherung
Media Relations
Ronny Winkler
Tel. 0211 477-3012
ronny.winkler@ergo.de
Tel. 089 998 461-16

 

 

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