Frühjahrscheck für Motorräder – und ihre …

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Frühjahrscheck für Motorräder – und ihre Fahrer / Mit der richtigen Vorbereitung sicher unterwegs

27.02.2017

Absicherung des Fahrers bei Unfall
Was beim Auto „nur“ einen Blechschaden verursacht, kann für Motorradfahrer weit schwerere Folgen haben, denn sie schützt keine Knautschzone. So waren 2015 über 30 Prozent aller Verunglückten im Straßenverkehr mit dem Motorrad oder Moped unterwegs. Umso wichtiger ist es, neben der Fahrtüchtigkeit des Zweirades und des Fahrers auch den Versicherungsschutz zu überprüfen. Ereignet sich ein Motorradunfall auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz, dann greift der gesetzliche Unfallschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die der Fahrer verschuldet. Erleidet der Fahrer jedoch durch einen selbstverschuldeten Unfall beispielsweise eine dauerhafte Beeinträchtigung, müsste er – ohne zusätzliche Absicherung – für mögliche Folgekosten selbst aufkommen. „Deshalb ist ein passender Fahrer-Unfallschutz ratsam“, erklärt Rudolf Kayser, Unfallexperte bei ERGO. Versichert sind weltweit alle Unfälle im Straßenverkehr – egal ob der Versicherte als Fahrer, Beifahrer, Insasse, Mitfahrer, mit dem Motorrad, dem Auto, im Bus, Taxi, oder sogar als Fahrradfahrer unterwegs ist. Wichtig: Die Versicherungsleistungen erhält der Fahrer unabhängig von der Schuldfrage und sogar dann, wenn eine andere Versicherung ganz oder teilweise für den Schaden aufkommt. So unterstützen gute Unfallversicherer Betroffene zum Beispiel im Rahmen eines Unfall-Fahrservices bei der Fortbewegung außer Haus, zum Beispiel bei der Heimfahrt nach der Krankenhausentlassung oder bei Fahrten zu Ärzten, Reha-Maßnahmen oder Behörden.
 
Neue Zulassungsregeln seit Januar 2017
Seit dem 1. Januar 2017 müssen Biker neue Zulassungsregeln beachten, die auf einer EU-Verordnung basieren. Zu den wichtigsten Regeln zählen, dass alle ab 1. Januar 2017 neu zugelassenen Motorräder die Abgasnorm Euro 4 erfüllen müssen und bei einem Motorhubraum über 125 ccm ein ABS System Vorschrift ist. Da viele Motorräder die Euro 4-Norm nicht einhalten können, bedeutet das für die Besitzer dieser Modelle, dass sie nicht mehr mit einer Zulassung rechnen können. Zweiräder, die bereits vor dem 1. Januar 2017 zugelassen waren, fallen unter den Bestandsschutz. Ihre Besitzer können sie weiter fahren, auch ohne Nachrüstung und selbst dann, wenn sie in der Winterpause 2016/2017 abgemeldet waren.

Weitere Informationen:

HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
Tel 089 998 461-16
Fax 089 998 461-20
ergo@hartzkom.de

 

Pressekontakt:

Dr. Claudia Wagner
Telefon: 0211 477-2980
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de

 

Unternehmen

ERGO Group AG
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf

Internet: www.ergo.com

 

Über ERGO Group AG

ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. Rund 43.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2015 nahm ERGO 17,9 Mrd. Euro an Beiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 16,8 Mrd. Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

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