Von BAföG bis Plastiktüte – das …

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Von BAföG bis Plastiktüte – das bringt 2016 / Neue gesetzliche Regelungen für das nächste Jahr

15.12.2015

Teurere Plastiktüten? – Einkaufstüten könnten ab April teurer werden
Der Verbrauch von Plastiktüten soll stark reduziert werden – das hat die EU festgelegt. Um dieser Forderung gerecht zu werden, könnten Plastiktüten in Supermärkten und Kaufhäusern ab April 2016 mindestens 20 Cent pro Stück kosten. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Handelsverbands vor, der beim Bundesumweltministerium eingereicht wurde. Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass der Verbrauch bis 2019 auf etwa 90 Tüten und bis 2025 auf 40 Tüten pro Person und Jahr reduziert wird. „Bis November 2016 soll diese Richtlinie in nationales Recht übertragen werden“, so Rechtsanwalt Benjamin Dahm. „Ob der Entwurf des Handelsverbands eins zu eins umgesetzt wird, steht allerdings noch nicht fest.“ Von der Regelung ausgenommen wären übrigens dünne Plastikbeutel für Obst und Gemüse.

Zweites Pflegestärkungsgesetz – Neuerungen für Pflegebedürftige und Pflegekräfte
Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ändert sich in den nächsten zwei Jahren viel: Das zweite Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Mit dem Gesetz wird zum Beispiel die Beratung von Pflegebedürftigen verbessert. Auch soll die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen optimiert und der sogenannte Pflege-TÜV überarbeitet werden, der die Qualität der Pflege misst und sichert. „Das Pflegestärkungsgesetz bringt nicht nur Vorteile für die Pflegebedürftigen, sondern soll auch den Angestellten im Pflegebereich die Arbeit erleichtern. So sollen die Pflegekräfte zum Beispiel durch eine vereinfachte Dokumentation entlastet werden und damit mehr Zeit für die Patienten haben“, erklärt der Rechtsexperte. Besonders interessant dürfte die neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sein, nach der es ab 2017 fünf statt der bisherigen drei Pflegestufen geben wird. Dadurch werden mehr Menschen mit leichten Einschränkungen Unterstützungsleistungen erhalten können. Und auch Demenzkranke sollen künftig bei den Pflegestufen berücksichtigt werden.

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Website unter www.roland-rechtsschutz.de/rechtstipps.

 

 

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