Weihnachtsgeld: Bonus oder Glückssache? ARAG Experten …

Weihnachtsgeld: Bonus oder Glückssache? ARAG Experten über das finanzielle Extra für Arbeitnehmer am Jahresende

18.11.2025

Wie viel Weihnachtsgeld ist normal?
Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, um die Höhe des Weihnachtsgeldes zu berechnen. In vielen Fällen handelt es sich aber um ein Brutto-Monatsgehalt, das zusätzlich zum November-Gehalt gezahlt wird. Das ist oft aber auch schon die Höchstgrenze. Die ARAG Experten weisen dabei auf den Grundsatz der Gleichbehandlung hin: Der Arbeitgeber darf die Höhe des Weihnachtsgeldes nicht willkürlich je nach Mitarbeiter festlegen. Für Teilzeitbeschäftigte und Minijobber bedeutet das, dass ihnen ein anteiliges Weihnachtsgeld zusteht, das im Verhältnis dem eines Vollbeschäftigten entspricht (Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 629/99). Höher kann das Weihnachtsgeld allerdings ausfallen, wenn Arbeitnehmer schon lange zum Betrieb gehören. Gut zu wissen: Der Fiskus verdient beim Weihnachtsgeld mit, denn es müssen Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben gezahlt werden.

Weihnachtsgeld bei Kurzarbeit, Minijob und für Azubis?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen kann, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Und für die Kurzarbeit gilt: Wer vor der Kurzarbeit Weihnachtsgeld bekommen hat, muss es auch während der Kurzarbeit ungekürzt erhalten. Auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für den Monat der Auszahlung hat das Weihnachtsgeld übrigens als Einmalzahlung keine Auswirkung.

 

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