MAXPOOL GmbH mahnt Deutsche Vermögensberatung AG …

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Kundenzeitung

MAXPOOL GmbH mahnt Deutsche Vermögensberatung AG wegen irreführender geschäftlicher Handlungen ab

26.05.2021

Sevilay Srouji, Syndikusanwältin von MAXPOOL © MAXPOOL

Sevilay Srouji, Syndikusanwältin von MAXPOOL

Nach Ansicht von MAXPOOL sind die von der DVAG erstellten Bestätigungsschreiben für die Bewertung von Verträgen nicht ausreichend und in der Form somit nicht ausfüllbar. „Es ist nicht ersichtlich, worauf sich der anzugebende mögliche Verlust bezieht. Etwa auf die zu zahlenden Prämien? Darüber hinaus wird der Eindruck erweckt, ein möglicher Verlust könne fest errechnet werden. Wie soll ein Berater die negative Entwicklung eines Fonds errechnen können? Für einen Vertragswechsel sind viel mehr Kriterien als nur ein möglicher Verlust maßgebend. Das Bestätigungsschreiben ist somit undifferenziert“, erklärt Sevilay Srouji, Syndikusanwältin von MAXPOOL. Darüber hinaus sei ein Berater schon rechtlich dazu gezwungen, eine Gesamtbewertung des Vertrages vorzunehmen und die Kundeninteressen zu wahren. Mit dem Mandantenschutzbrief wird dem Berater ein Bestätigungsschreiben vorgelegt, das unkonkret und in der Form nicht ausfüllbar ist, aber das Ausfüllen und Unterzeichnen durch den Berater soll suggerieren, dass der Berater nur an seinen eigenen Verdienst denken würde. „Dies stellt eine bewusste Irreführung des Kunden dar, die rechtlich relevant ist, da die Vorgehensweise der DVAG die Entscheidung des Kunden massiv beeinflusst“, fasst Srouji zusammen.

„Wir können und werden es nicht hinnehmen, dass unsere Makler schuldlos an den Pranger gestellt und mit falschen Behauptungen verunglimpft werden. Deshalb werden wir alle juristischen Mittel ausschöpfen um dem unzulässigen Treiben der DVAG ein Ende zu setzen.“, ergänzt Kevin Jürgens.

Nina Kollar
Marketing/PR

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH
Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg
Telefon: +49 (40) 29 99 40 - 436
Telefax: +49 (40) 29 99 40 - 9430
  
http://www.maxpool.de 

 

Kommentare


markuslauters@gmx.de
3 Jahre, 5 Monate her

"In den Mandantenschutzbriefen wird darauf hingewiesen, dass Berater/Versicherungsmakler mitunter primär ihre eigenen monetären Interessen im Blick hätten": Ein echter Brüller, wenn sowas ausgerechnet ein Strukki-Vertrieb (böse Zungen nennen solche Vertriebe auch Schneeballsystem) wie die DVAG schreibt, dessen Versicherungsvertreter (DVAG-Vertreter sind kein "Vermögensberater" sondern Versicherungsvertreter) nur überleben können, wenn Sie möglichst viele überteuerte Fondspolicen/-Rentenversicherungen und andere Produkte der Generali (ehemals AachenMünchener) verkaufen und dann nur einen Bruchteil der Provision erhalten, weil zig andere Leute, die in der Mitarbeiterpyramide über Ihnen stehen, mitverdienen.


 

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