Erneuter Lockdown – Was ist bei …

Anzeige

Erneuter Lockdown – Was ist bei der Betriebsschließungsversicherung zu beachten?

30.10.2020

6. Meldung des neuen Schadenfalles

Die Meldung des neuen Schadenfalles hat ebenso wie bei der Meldung des ersten Schadenfalles infolge des Lockdowns im März entweder durch den Betroffenen selbst gegenüber der Versicherung zu geschehen oder durch den Makler des Betroffenen.

Dabei ist zu beachten, dass der Versicherung bei mehreren betroffenen versicherten Betriebsstätten jede aufgrund der behördlichen Anordnung geschlossene Betriebsstätte als Schadenfall zu melden ist!

Die Meldung des neuen Schadenfalles gegenüber der Versicherung erfolgt nicht durch uns! Ich komme erst dann möglicherweise wieder ins Spiel, wenn die Versicherung die Schadenregulierung des gemeldeten Schadenfalles dem Grunde nach endgültig abgelehnt hat und sich damit möglicherweise selbst bereits in Verzug gesetzt hat.

7. Fazit

Die aufgrund des am 02.11.2020 bevorstehenden erneuten Lockdowns neu eintretenden Schadenfälle bzw. Versicherungsfälle sollten jedenfalls ordnungsgemäß der Versicherung gemeldet werden soweit der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles noch besteht. Soweit die Versicherung dann die Schadenregulierung verweigert, wird im Einzelfall durch einen mit der Materie befassen Rechtsanwalt zu prüfen sein, ob eine (erneute) Regulierungspflicht der Versicherung besteht. Für viele Betroffene geht es dabei um sehr viel Geld, zu viel Geld, um darauf einfach verzichten zu können. Ich hoffe, damit zu einigen Fragestellungen in der gebotenen Kürze Stellung bezogen zu haben mit denen sich offensichtlich gerade einer Vielzahl der befassten Makler sowie deren Kunden beschäftigen.

 

 

Pressekontakt:

Pressestelle

E-Mail: Info@Kanzlei-Michaelis.de

 

Unternehmen

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Internet: www.Kanzlei-Michaelis.de

 

Über Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Die Kanzlei Michaelis zählt zu den bekanntesten und am häufigsten mandatierten Kanzleien für Versicherungsmakler, gemäß den fortlaufenden YouGov-Studien der vergangenen Jahre. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind u. a. spezialisiert auf die Bereiche des Arbeitsrechtes, Vertriebsrechtes, Versicherungsrechtes, Kapitalanlagerechtes und des Gesellschaftsrechtes. Die Kanzlei Michaelis unterstützt bundesweit Versicherungsmakler und deren Kunden in sämtlichen Rechtsfragen des Versicherungs- und des Versicherungsvertriebsrechtes.

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.