Betriebsschließungsversicherung: Mannheimer Versicherung AG agiert widersprüchlich

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Betriebsschließungsversicherung: Mannheimer Versicherung AG agiert widersprüchlich

17.06.2020

Tobias Strübing © Wirth - Rechtsanwälte Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Tobias Strübing

Die Mannheimer Versicherung AG bringt ihre Kunden und deren Versicherungsmakler damit in eine sehr schwierige Situation. Zwar steht zu erwarten, dass Gerichte zukünftig diese Kündigung als unwirksam ansehen werden. Die Kunden stehen jedoch vor dem Problem, dass die Mannheimer Versicherung AG, gestützt auf ihre außerordentliche Kündigung, zukünftig jeglichen Versicherungsschutz aus den Verträgen verweigern wird und müssen zur Vermeidung von Deckungslücken vorsorglich schnell reagieren.

„Wir empfehlen Versicherungsvermittlern in diesen Fällen höchstvorsorglich, sich kurzfristig um einen neuen Versicherungsschutz für Ihre Kunden zu bemühen. Anderenfalls drohen Deckungslücken und damit auch Haftungsrisiken.“ so Strübing ergänzend.

 

Pressekontakt:

Tobias Strübing

E-Mail: struebing@wirth-rae.de

 

Unternehmen

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Carmerstr. 8
10623 Berlin

Internet: www.wirth-rae.de

 

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