Leasingverträge von SIXT widerrufbar - Kunde fährt 80.000 km kostenlos Auto / Bundesweit erstes positives Urteil im Leasing-Widerruf
Das Landgericht München hat hierzu ausgeführt, dass die SIXT Leasing die geleisteten Zahlungen in Höhe von ca. 15.000 EUR an den Kläger zurückgewähren muss.
"Bahnbrechend an dieser rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts München ist, dass der Kläger für die mit dem Leasingfahrzeug zurückgelegten Kilometer keinen Nutzungsersatz an die Leasinggesellschaft zahlen muss", ergänzt Rechtsanwalt Sinnig.
Dieses - für die Beklagte harte Ergebnis - entspricht dem Wortlaut des Gesetzes, urteilte das Landgericht München. Damit ist das Urteil des Landgerichts München ein weiterer Meilenstein im Verbraucherschutzrecht.
Das Widerrufsrecht steht dabei grundsätzlich jedem Verbraucher zu, der sein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen bzw. einen Diesel oder Benziner handelt.
Für Fahrer von Dieselfahrzeugen stellt der Autokredit- und Leasingwiderruf gerade in der heutigen Zeit, in der man sich nicht mehr sicher sein kann, wie lange man sein Fahrzeug in den deutschen Großstädten noch fahren kann, eine Möglichkeit dar, sein Auto an die finanzierende Bank oder die Leasinggesellschaft zurückzugeben, ohne weiter das wirtschaftliche Risiko des herrschenden Preisverfalls zu tragen.
Nach Auskunft der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig sind nicht nur Leasingverträge der SIXT Leasing mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung versehen, sondern vielmehr auch die meisten Finanzierungs- und Leasingverträge anderer Autobanken und Leasinggesellschaften.
Die für den Individualprozess anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden in den meisten Fällen von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
"In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen", so Rechtsanwalt Dirk Sinnig. "Unsere Kanzlei hat sich auf die rechtliche Vertretung auf dem Gebiet des Autokredit- und Leasingwiderrufs spezialisiert und bereits über 20.000 Verträge überprüft. Der Teufel steckt, wie so häufig, auch in den Fällen des Widerrufs im Detail."
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