GPS im Firmenfuhrpark: Verstoß gegen die …

Anzeige

GPS im Firmenfuhrpark: Verstoß gegen die DSGVO? Datenschutzrecht

23.04.2019


Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
„Betriebe dürfen die Bewegungen von Außendienstmitarbeitern nicht lückenlos per GPS-Ortung überwachen, wenn es dafür keinen nachvollziehbaren Grund gibt“, so die D.A.S. Expertin. Im Zweifelsfall muss der Arbeitgeber gegenüber der Datenschutzbehörde sehr genau begründen können, warum diese oder auch andere Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten aus seiner Sicht erforderlich sind. Auch an der Zustimmung der Betroffenen hapert es in der Praxis oft: „Die Einverständniserklärungen müssen der gültigen Rechtslage entsprechen. Danach haben Beschäftigte zum Beispiel das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten nachträglich zu widerrufen“, so die Rechtsexpertin.
Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 19. März 2019, Az. 4 A 12/19

 

KONTAKT
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Media Relations
Dr. Claudia Wagner
Tel. 0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.