GPS im Firmenfuhrpark: Verstoß gegen die DSGVO? Datenschutzrecht
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
„Betriebe dürfen die Bewegungen von Außendienstmitarbeitern nicht lückenlos per GPS-Ortung überwachen, wenn es dafür keinen nachvollziehbaren Grund gibt“, so die D.A.S. Expertin. Im Zweifelsfall muss der Arbeitgeber gegenüber der Datenschutzbehörde sehr genau begründen können, warum diese oder auch andere Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten aus seiner Sicht erforderlich sind. Auch an der Zustimmung der Betroffenen hapert es in der Praxis oft: „Die Einverständniserklärungen müssen der gültigen Rechtslage entsprechen. Danach haben Beschäftigte zum Beispiel das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten nachträglich zu widerrufen“, so die Rechtsexpertin.
Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 19. März 2019, Az. 4 A 12/19
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