Freie Handelsvertreter können vors Arbeitsgericht ziehen

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Freie Handelsvertreter können vors Arbeitsgericht ziehen

06.02.2019

In einem aktuellen Fall hat Tim Banerjee Klage bei einem Arbeitsgericht in Süddeutschland eingereicht. In der Sache geht es um die Kündigung eines freien Handelsvertreters im Finanz- und Versicherungsvertrieb durch die Gesellschaft, aus der sich ein Ausgleich für entgangene Provisionen ergibt. Durchschnittlich hatte der Handelsvertreter in den letzten sechs Monaten des Vertragsverhältnisses weniger als 1000 Euro monatlich an Provisionen und Aufwandsentschädigungen erhalten; in diesem Zeitraum war der Handelsvertreter von der Gesellschaft nach der (ordentlichen) Kündigung des Vertragsverhältnisses von der Arbeit freigestellt.

„Daraus resultiert die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes nach der entsprechenden Rechtsvorschrift. Aufgrund der Rechtsmaterie des Vertriebsarbeitsrechts sollte die Prozessführung denn auch bei einem Rechtsanwalt liegen, der sowohl im Arbeitsrecht als auch im Handelsvertreter- und Vertriebsrecht hohe Expertise besitzt“, sagt Tim Banerjee.

 

Pressekontakt:

Tim Banerjee
Telefon: 02161 4670968
E-Mail: office@banerjee-kollegen.de

 

Unternehmen

Banerjee & Kollegen
Bismarckstraße 118
41061 Mönchengladbach

Internet: www.banerjee-kollegen.de

 

Über Banerjee & Kollegen

Banerjee & Kollegen ist eine Sozietät von Rechtsanwälten in Mönchengladbach, die sich auf die umfassende zivil- und wirtschaftsrechtliche Beratung und Begleitung von Mandanten spezialisiert hat. Im Mittelpunkt der Rechtsanwälte Tim Banerjee (Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW), Manuela Müller (Fachanwältin für Arbeitsrecht) und Detlev Schmitz (Richter am Oberlandesgericht a.D.) stehen das Arbeitsrecht, Erbrecht, Familien-recht, Gesellschaftsrecht/Transaktionen, Immobilienrecht, Vertriebs- und Handelsvertreterrecht, das Versicherungs-recht und das Wirtschaftsstrafrecht. Banerjee & Kollegen vertreten sowohl private als auch gewerbliche Mandanten. Alle Rechtsanwälte verstehen sich als strategischer Partner des Mandanten und erarbeiten vor allem bei unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, zu denen auch das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge gehören, weit über das eigentliche juristische Problem hinausgehende Lösungen. Ebenso treten sie für ihre Mandanten regelmäßig vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten auf und weisen eine sehr hohe Erfolgsquote in der Prozessführung auf.

 

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