bAV: "Förder-Hopping" zahlt sich aus

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bAV: "Förder-Hopping" zahlt sich aus

05.02.2019


Mehr Rechtssicherheit für Vermittler - und für Arbeitgeber

"Arbeitgeber sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, allen Mitarbeitern, die Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, auch die Riester-Förderung anzubieten. Mit HDI erfüllen sie beide Pflichten auf einen Schlag. Arbeitgeber sind damit rechtlich immer auf der sicheren Seite, Vermittler unter dem Gesichtspunkt der Beraterhaftung ebenfalls", führt Fabian von Löbbecke aus.

bAV mit Riester-Förderung lohnt sich für alle Angestellten, besonders für Top-Verdiener, für Bezieher niedrigerer Einkommen (einschließlich Minijobber und Teilzeitkräfte), für Eltern von kindergeldberechtigtem Nachwuchs und aufgrund des Berufseinsteiger-Zuschusses für junge Berufstätige. Jede Änderung der Lebensumstände kann der Vermittler zum Anlass für ein Beratungsgespräch mit dem Arbeitnehmer nutzen - ohne es zu müssen. Denn HDI stellt mit dem bAV FörderFinder ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem Vermittler, aber auch Arbeitnehmer selbst, jederzeit prüfen können, ob ein Wechsel der Förderung vorteilhaft wäre.

Studiendesign der YouGov-Umfrage

Das Meinungsforschungsinstitut YouGov befragte im Januar 2019 im Auftrag von HDI 2.048 Volljährige in Deutschland. Die Ergebnisse sind gewichtet und bevölkerungsrepräsentativ.

 

Für weitere Informationen:
Talanx Group Communications
HDI Versicherungen
Michael Müller
Telefon: +49 221 144-61359
mailto:presse@hdi.de

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