E-Autos genießen Privilegien - ARAG Experten …

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Kundenzeitung

E-Autos genießen Privilegien - ARAG Experten über die Vorteile für Käufer

29.10.2018


Parken an der Elektro-Ladesäule
Das dürfen im Gegensatz zu früheren Regelungen jetzt nur noch Stromer! Wie mit Benzinern und Diesel-Fahrzeugen umgegangen wird, ist allerdings von Ordnungsamt zu Ordnungsamt sehr unterschiedlich. In Berlin variieren die Konsequenzen für Ladesäulen-Blockierer beispielsweise zwischen einem Bußgeld von 15 Euro und dem kostenpflichtigen Abschleppen – je nach Dauer und Schwere des Verstoßes. In Hamburg sind die Folgen hingegen sehr viel strikter. Statt eines Bußgeldes schleppen die Nordlichter die Benzin- oder Dieselfahrzeuge direkt ab. Erst seit Kurzem stehen auch in Köln an den wenigen öffentlichen Ladesäulen Schilder, die das Parken für Elektroautos während des Ladens explizit erlauben. Grundsätzlich werden Diesel und Benziner, die hier falsch parken, mit einem Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro belangt. Da die Regelung in der Rheinmetropole aber erst Ende April 2018 beschlossen wurde, hält sich das Ordnungsamt mit dem Abschleppen von Falschparkern noch zurück.

Aber auch E-Autos können an den Ladestationen nicht unbegrenzt parken. In Leipzig ist z. B. eine Parkscheibe Pflicht, denn auf den Ladeplätzen gilt eine Höchstparkdauer von vier Stunden. E-Autos dürfen hier auch parken, ohne dass sie die Lademöglichkeit in Anspruch nehmen. In München hingegen dürfen E-Fahrzeuge zwischen 8 und 20 Uhr nur maximal vier Stunden an die öffentliche Ladestation angeschlossen werden. Wer länger steht – oder mit dem E-Auto nur parkt, ohne zu laden – riskiert eine Verwarnung in Höhe von 10 Euro. Noch strikter geht es in Düsseldorf zu: Hier werden E-Autos, die an Ladesäulen parken, aber nicht laden, vornotiert und gegebenenfalls am nächsten Tag abgeschleppt. Elektromobilität heißt in Deutschland also immer noch: Erst erkundigen – dann fahren. Das gilt sowohl für die Lage der Elektro-Ladestationen als auch für die Nutzung gewisser Privilegien im Rahmen der Straßenverkehrsordnung, so ARAG Experten.

 

Ihre Ansprechpartnerin
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation ARAG SE
Fachpresse/Kunden PR
Telefon: 0211 963-2560
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E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
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