Luftschloss statt Traumwohnung? Wie sich Wohnungssuchende …

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Luftschloss statt Traumwohnung? Wie sich Wohnungssuchende vor Betrug im Internet schützen können

24.09.2018

DAS-Expertin-Michaela-Zientek-Rassat © D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

DAS-Expertin-Michaela-Zientek-Rassat

Grundsätzlich sollten Interessenten nie eine Zahlung leisten, bevor sie die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben haben. Eine weitere Masche: Betrüger mieten sich eine Ferienwohnung, machen davon Fotos und inserieren die Wohnung in einem Immobilienportal. So können sie sogar Besichtigungen durchführen und Mietverträge unterschreiben, obwohl die Wohnung ihnen gar nicht gehört. Die angeblichen Vermieter kassieren dann von mehreren Mietinteressenten die Kaution, bevor sie sich davonmachen. Hier hilft es nur, sich vor der Vertragsunterzeichnung den Personalausweis zeigen zu lassen. Die D.A.S. Expertin rät, bereits beim kleinsten Verdacht umgehend das Immobilienportal zu kontaktieren. Die meisten Portale prüfen dann die Anzeige und löschen gegebenenfalls das Inserat. So sind auch andere Wohnungssuchende vor den betrügerischen Machenschaften sicher.
 
Was tun im Schadensfall?
Hat der Betroffene bereits Geld überwiesen, heißt es, schnell sein. „Wer bemerkt, dass er Betrügern zum Opfer gefallen ist, sollte umgehend seine Bank informieren, um die Zahlung rückgängig zu machen. Das geht allerdings nur, wenn das Geld nicht bereits dem anderen Konto gutgeschrieben ist“, so Michaela Rassat. Ist die Zahlung per Lastschrift erfolgt, ist innerhalb von acht Wochen vom Moment der Abbuchung an eine Rückbuchung möglich. Da es sich bei Immobilienbetrug um eine Straftat handelt, empfiehlt die Expertin, zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Denn das kann helfen, den Täter zu fassen.


KONTAKT
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Media Relations
Dr. Claudia Wagner
Tel. 0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de

 

 

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