Immobilien: Vererben oder verschenken? Tipps, um …

Immobilien: Vererben oder verschenken? Tipps, um Haus oder Wohnung weiterzugeben

03.09.2018


… oder der Schenkung
Ein Vertrag über eine geplante Schenkung erfordert immer eine notarielle Beurkundung – egal, was der Betreffende verschenken will. Das gilt also auch für jede Übertragung des Eigentums an einer Immobilie. Es muss ein vom Notar beurkundeter Übergabe- oder Schenkungsvertrag her, in dem der Eigentümer festlegen kann, was bis zu seinem Tod mit der Immobilie geschieht: So kann er beispielsweise mit dem Wohnrecht oder Nießbrauch – das Nutzungsrecht an der Immobilie – regeln, dass er noch lebenslang in dem Haus oder der Wohnung wohnen bleiben oder im Falle eines Mehrfamilienhauses auch anfallende Mieten für sich behalten darf. Er kann sich aber auch ein Rückforderungsrecht in Form einer Rückfallklausel vorbehalten, etwa wenn der Beschenkte insolvent wird oder die Immobilie weiterverkaufen möchte. Eine weitere Möglichkeit: Der bisherige Eigentümer kann sich ein Widerrufsrecht einräumen. Sollte er selbst in finanzielle Not geraten, kann er so die Schenkung rückgängig machen. Denn selbst wenn Immobilieneigentümer ihrer Nachfolgegeneration Gutes tun wollen: „Sie sollten auch ihr eigenes Wohl, etwa die Vorsorge fürs Alter, im Blick behalten und sich nicht beispielsweise aufgrund einer Steuerersparnis voreilig für eine Schenkung entscheiden“, so der abschließende Tipp von Rassat.

 

KONTAKT
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Media Relations
Dr. Claudia Wagner
Tel. 0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.