Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen …

Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld!

28.09.2018


Nicht gedeckte Schäden, die inkongruenten Schäden, kann der Versicherungsnehmer aber vom Dritten evtl. ersetzt verlangen6. Praktisch bedeutsam ist eine solche Unterscheidung in der Kfz-Kaskoversicherung, da folgende Schäden von der Versicherung nicht gedeckt werden: Personenschäden, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Prämiennachteile, Allgemeine Auslagen und Spesen, Kosten für einen Mietwagen, Sachschäden die nicht das versicherte Kfz selbst betreffen.

3 BGH vom 08.12.1981-VI ZR 153/80
4 Kloth/Neuhaus in: Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht (Hrsg. Schwintowski/Brömmelmeyer)
5 BGH vom 08.12.1981-VI ZR 153/80
6 Kloth/Neuhaus in: Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht (Hrsg. Schwintowski/Brömmelmeyer
)

Auch in solchen Fällen greift der das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers. Zur Anschauung wieder ein kleiner Fall:

VN hat einen Verkehrsunfall mit 50 % Mitverschuldensquote. Seine Selbstbeteiligung im Rahmen seines Versicherungsvertrags sind 1.000,00 €. Es entstehen ihm folgende Schäden:


KONTAKT
Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen AG

Peter Worell
Marketing Manager
Tel: 0931-260828-36
Fax: 0931-260828-436
p.worell@dvvf.de
www.dvvf.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.