Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld!
Nicht gedeckte Schäden, die inkongruenten Schäden, kann der Versicherungsnehmer aber vom Dritten evtl. ersetzt verlangen6. Praktisch bedeutsam ist eine solche Unterscheidung in der Kfz-Kaskoversicherung, da folgende Schäden von der Versicherung nicht gedeckt werden: Personenschäden, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Prämiennachteile, Allgemeine Auslagen und Spesen, Kosten für einen Mietwagen, Sachschäden die nicht das versicherte Kfz selbst betreffen.
3 BGH vom 08.12.1981-VI ZR 153/80
4 Kloth/Neuhaus in: Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht (Hrsg. Schwintowski/Brömmelmeyer)
5 BGH vom 08.12.1981-VI ZR 153/80
6 Kloth/Neuhaus in: Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht (Hrsg. Schwintowski/Brömmelmeyer)
Auch in solchen Fällen greift der das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers. Zur Anschauung wieder ein kleiner Fall:
VN hat einen Verkehrsunfall mit 50 % Mitverschuldensquote. Seine Selbstbeteiligung im Rahmen seines Versicherungsvertrags sind 1.000,00 €. Es entstehen ihm folgende Schäden:
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Peter Worell
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