Volkswagen. Das Urteil. / VW-Bank erleidet …

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Volkswagen. Das Urteil. / VW-Bank erleidet durch fehlerhafte Autokreditverträge Totalschaden vor Gericht: Verbraucher fährt 70.000 km kostenlos Auto

14.08.2018

Widerruf auch bei zahlreichen anderen Autobanken möglich

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen aus Trier erklärt: "Nicht nur die VW-Bank belehrt unzureichend. Praktisch alle Autobanken und Leasinggesellschaften belehren in ihren Verträgen nicht ordnungsgemäß über das sogenannte Widerrufsrecht. Daher können Verbraucher ihren Finanzierungsvertrag auch noch nach Jahren widerrufen."

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist die bundesweit führende Kanzlei zum Thema Widerruf von Autokreditverträgen. Speziell gegen die VW-Bank hat die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei nahezu alle bekanntgewordenen Urteile erstritten. Das Urteil aus Ravensburg ist das bundesweit erste, das der Autobank Wertersatz komplett versagt. Soweit in den letzten Tagen auch durch Leitmedien wie der FAZ und dem Handelsblatt die Nachricht verbreitet wurde, dass das Landgericht Hamburg bereits am 29. Juni 2018 (Az. 330 O 145/18) ähnlich geurteilt habe, beruht dies auf einem Missverständnis. Das Hamburger Urteil ist ein Versäumnisurteil. Als solches bringt es zwar zum Ausdruck, dass der dortige Widerruf wirksam ist. Zur Frage des Wertersatzes trifft es hingegen keine Aussage.

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig bietet Verbrauchern eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zur Widerrufbarkeit von Autokreditverträgen aller Banken unter www.lehnen-sinnig.de
 

Pressekontakt:
Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de

 

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