Stopp, Polizei! Was Sie bei einer …

Stopp, Polizei! Was Sie bei einer Polizeikontrolle rechtlich beachten müssen

28.08.2018


Darf die Polizei einfach meinen Kofferraum durchsuchen?

„Bitte öffnen Sie den Kofferraum“ – dieser Satz ist ein absoluter Klassiker in Krimis und Actionfilmen. Doch muss man dieser Aufforderung im realen Leben eigentlich nachkommen? Rechtsanwalt Jürgen Frenz weiß: „Es gibt klare Regeln, die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu zählen die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers.“ Das Durchsuchen des Fahrzeuginneren sowie des Kofferraums setze dagegen einen Durchsuchungsbeschluss voraus – mit einer Ausnahme: bei Gefahr im Verzug, beispielsweise wenn der Polizist den Geruch von Cannabis feststellt.

Muss der Polizist Angaben über seine Person machen, wenn ich darum bitte?

Auch wenn die Polizei als Freund und Helfer agieren sollte, zeigt sich nicht jeder Beamte von seiner besten Seite. So mancher Autofahrer würde sich nach einer Verkehrskontrolle gern beschweren. Dafür muss er aber natürlich zumindest den Namen des Polizisten wissen, gegebenenfalls auch den Dienstgrad und das Polizeirevier. Wie Rechtsanwalt Jürgen Frenz erklärt, hat man als Bürger auf diese Informationen aber kein Anrecht: „Seit Oktober 2017 besteht für Polizeibeamte keine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht mehr. Es genügt vielmehr, wenn sie eine Polizeiuniform tragen.“

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle ROLAND-Gruppe 
www.roland-gruppe.de
Dr. Jan Vaterrodt
Telefon: 0221 8277-1590
presse@roland-gruppe.de

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.