Dr. Peter Gauweiler Staatsminister a.D.
Das Ankaufprogramm verletzt zudem die Haushaltsverantwortlichkeit – die Budgethoheit – des Bundestages. Denn mit den Anleihenkäufen nimmt die EZB exorbitante Ausfallrisiken in ihre Bücher, und die Verluste muss dann letzten Endes zu einem großen Teil der deutsche Steuerzahler tragen. Deren Volksvertreter sind aber bei den diesbezüglichen Entscheidungen praktisch ausgeschaltet. Das ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Das Bundesverfassungsgericht teilt nicht nur diese Bedenken, sondern hat ausdrücklich festgestellt, dass das Ankaufprogramm nur akzeptiert werden dürfte, wenn der Europäische Gerichtshof durch eine für die EZB verbindliche Auslegung der EU-Verträge sicherstellt, dass es eine solche Gemeinschaftshaftung nicht gibt. Jetzt liegt es am EuGH, den Ausschluss einer Gemeinschaftshaftung sicherzustellen.
Die Bundesregierung hat vor dem EuGH eine Stellungnahme abgegeben, mit der sie dem Bundesverfassungsgericht in den Rücken gefallen ist. Statt das Bundesverfassungsgericht zu unterstützen, verteidigt sie die EZB. Dabei wäre es Aufgabe der Bundesregierung, ihrerseits aktiv darauf hinzuwirken, dass EU-Organe nicht ihre Kompetenzen überschreiten und dass sie vor allem keine Beschlüsse fassen, die den Bundeshaushalt ohne vorherige Zustimmung des Bundestages belasten. Mit ihrer Stellungnahme offenbart die Bundesregierung, dass sie entgegen allen offiziellen Bekundungen nicht daran interessiert ist, der Überschuldungspolitik einiger Eurostaaten wirksam entgegenzutreten. Wieder einmal zeigt sich, dass sie das Gegenteil von dem tut, was den Wählern vor Gründung der Währungsunion versprochen wurde.
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