EU-DSGVO: Datenschutz ist auch Verbraucherschutz - ARAG Experten zur Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union
Was ändert sich für Anbieter, die Daten sammeln und verarbeiten?
Wichtig sind die verschärften Dokumentations- und Rechenschaftspflichten: Hat etwa ein Kunde seine ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben, dass seine Daten gespeichert und verwendet werden dürfen? In diesem Fall muss das ein Unternehmen nachweisen können. Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, wer darauf Zugriff hat und wie die Daten geschützt werden, müssen Unternehmen mit der DSGVO in einem „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ festhalten. Nötig ist dieses zum Beispiel, wenn ein Betrieb Personalakten elektronisch verwaltet oder eine Kundendatei führt. Künftig ist es zudem noch wichtiger, Daten nur zweckgebunden zu verwenden: Hat ein Kunde etwa seine E-Mail-Adresse nur für einen Newsletter zur Verfügung gestellt, darf diese auch nur dafür verwendet werden und nicht für andere Zwecke.
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