Das neue Datenschutzrecht als Managerhaftungsfalle - Versicherungsexperten rechnen mit einer Zunahme an Managerhaftpflichtfällen durch das neue Datenschutzrecht.
D&O-Experten rechnen mit steigender Zahl an Managerhaftpflichtfällen
Bei Verstößen drohen Unternehmen drastische Geldbußen. Bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Konzernumsatzes können die Behörden verhängen. Das kann auf Geschäftsführer und Vorstände auch privat zurückfallen: „Noch unterschätzen Manager ihr persönliches Haftungsrisiko durch das verschärfte Datenschutzrecht“, sagt Beata Drenker, Legal Counsel bei dem D&O-Versicherungsmakler Howden in Düsseldorf. Das Kürzel D&O steht für Directors and Officers – also Manager in Spitzenpositionen. Drenker: „Wir rechnen fest mit einer steigenden Zahl an Managerhaftpflichtfällen.“
Geldbußen fürs Unternehmen lassen sich auf Manager umwälzen
Der Grund: Die Topmanager sind letztlich dafür verantwortlich, dass im Unternehmen technisch wie organisatorisch ein System entsteht, das fristgerecht den rechtskonformen Datenumgang sicherstellt. „Kommt es zu Vermögensschäden im Unternehmen – etwa, weil es nach einem Verstoß Bußgelder hagelt oder ein Imageverlust auf die Verkaufszahlen drückt, werden die Aufsichtsräte und Anteilseigner nicht lange zögern und versuchen, das Geld von den Verantwortlichen zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Michael Hendricks.
Datenschutzverstöße sind genauso konsequent zu bekämpfen wie Korruption
Vom Datenklau über ein versehentlich entstandenes Datenleck bis zum Abmahnverein, der den Online-Shop in die Mangel nimmt – die DSGVO bietet viele Anlässe für Rechtsstreitigkeiten. D&O-Experte Hendricks: „Über die Frage, ob ein Manager genug für ein funktionierendes Compliance-System im Unternehmen getan hat, wird künftig in Datenschutzfragen genauso heftig gestritten wie beim Thema Korruption.“
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Hendricks + Partner hat sich als Rechtsanwaltskanzlei auf die Betreuung von Managerhaftpflichtszenarien spezialisiert. Das Juristenteam rund um den D&O-Experten Michael Hendricks verfügt über eine mehr als zwanzigjährige Expertise auf dem Gebiet der Organhaftung und D&O-Versicherung.