Was darf ich als Rentner hinzuverdienen? …

Anzeige

Was darf ich als Rentner hinzuverdienen? ARAG Experten zu den Möglichkeiten, die Rente aufzustocken

16.04.2018


Was passiert, wenn der Hinzuverdienst größer ist?
Das ist ganz einfach: Liegt Ihr Hinzuverdienst über der gesetzlich geregelten Hinzuverdienst-Grenze von 6.300 Euro im Jahr, wird etwas von Ihrer Rente abgezogen. Und zwar 40 Prozent des Betrages, der über 6.300 Euro hinausgeht. Je nachdem wie viel Sie hinzuverdient haben, erhalten Sie dann weniger Rente oder sogar gar keine. Ein Beispiel: Sie beziehen eine vorgezogene Altersrente von 900 Euro im Monat. Daneben verdienen Sie in Ihrem Job noch monatlich 1.400 Euro. Das ergibt einen Jahresverdienst von 16.800 Euro. Wird der Freibetrag von 6.300 Euro abgezogen, bleiben noch 10.500 Euro. Auf den Monat umgerechnet, sind das 875 Euro. 40 Prozent davon, also 350 Euro, werden auf Ihre Rente angerechnet. Sie erhalten deshalb nur noch eine monatliche (Teil-)Rente von 550 Euro ausbezahlt.

Kann unbegrenzt zur Rente hinzuverdient werden?
Nein, denn der Gesetzgeber hat mit dem Flexirenten-Gesetz eine persönliche Obergrenze für den Hinzuverdienst eingeführt. Für den sogenannten Hinzuverdienstdeckel wird Ihr höchstes Einkommen aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Beginn der Altersrente herangezogen. Die Entgeltpunkte dieses Jahres werden mit der jeweils geltenden monatlichen Bezugsgröße multipliziert. Liegen gekürzte Rente und Hinzuverdienst zusammen darüber, wird der übersteigende Verdienst zu 100 Prozent auf die Teilrente angerechnet. Hätten Sie in dem oben genannten Beispiel einen individuellen Hinzuverdienstdeckel von 1.800 Euro, würde Ihr Hinzuverdienst zusammen mit Ihrer Teilrente (1.400 Euro + 550 Euro = 1.950 Euro) diesen Betrag um 150 Euro überschreiten. Ihre verkürzte Rente würde sich also um 150 Euro auf 400 Euro reduzieren. Gut zu wissen: Da die monatliche Bezugsgröße in der Rentenversicherung jährlich erhöht wird, kann sich auch der Hinzuverdienstdeckel entsprechend nach oben ändern, so ARAG Experten.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Brigitta Mehring  Konzernkommunikation ARAG SE
Fachpresse/Kunden PR

Telefon: 0211 963-2560 
Fax: 0211 963-2025

brigitta.mehring@arag.de  
www.arag.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.