Datenschutzgrundverordnung: Diese neuen Rechte bekommen Verbraucher - Wichtige Änderungen im Umgang mit persönlichen Daten
Hohe Strafen bei Verstößen, neues Recht auf Schadenersatz
Sollte ein Unternehmen gegen die neuen Regeln und Standards der DSGVO verstoßen, kann das teuer werden: „Die neue Verordnung sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes vor. Mit diesen empfindlichen Strafen hat die Europäische Union ein wirksames Mittel zur Herstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus geschaffen, das auch große, international tätige Konzerne ernst nehmen müssen“, erklärt Frank W. Stroot.
Und: Nicht nur Behörden, auch Verbraucher können künftig gegen Datenschutzverstöße vorgehen. Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO kann jede Person Schadenersatz vom Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter verlangen, wenn sie durch einen Verstoß gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet. „Das ist ein absolutes Novum, das sieht das Bundesdatenschutzgesetz bislang nicht vor“, kommentiert der Datenschutzexperte. „Zusätzlich gilt in solchen Fällen die Umkehr der Beweislast. Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen den Schaden verschuldet hat – es sei denn, es kann einen rechtmäßigen Datenschutz belegen.“ Verbraucher können zukünftig also sogar Schadenersatz verlangen, ohne einen materiellen Schaden beweisen zu müssen, denn durch die (vermutete) rechtswidrige Nutzung der personenbezogenen Daten liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Allerdings wird die Zukunft zeigen, in welcher Höhe den Betroffenen tatsächlich Schmerzensgelder zugesprochen werden. „Hier wird es noch eine Abstimmung auf EU-Ebene geben“, so Frank W. Stroot.
KONTAKT
Pressestelle ROLAND-Gruppe
Deutz-Kalker Str. 46
50679 Köln
http://www.roland-gruppe.de
Mailto:presse@roland-gruppe.de
Dr. Jan Vaterrodt (Leiter Unternehmenskommunikation, Pressesprecher), Telefon: 0221 8277-1590
Marcus Acker (Teamleiter Kommunikation, Pressesprecher), Telefon: 0221 8277-1490