AfW und Datenschutzgrundverordnung (Datenschutzbeauftragter, Pooltreffen)

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AfW und Datenschutzgrundverordnung (Datenschutzbeauftragter, Pooltreffen)

23.04.2018

Anbei finden Sie eine Übersicht der Antworten der Landesdatenschutzbeauftragten.

Wirth: „Wir halten es daher grundsätzlich für nicht erforderlich, dass ein durchschnittlich aufgestelltes Versicherungsmaklerunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten bestellt.“

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darüber informieren, dass es am 11.04.2018 und in Fortsetzung am 02.05.2018 Treffen der Datenschutzfachleute der maßgeblichen Maklerpools und von Softwareunternehmen auf Initiative und organisiert vom AfW gab und gibt. Ziel dieser Treffen ist die Schaffung einer weitestgehend brancheneinheitlichen datenschutzkonformen Zusammenarbeit zwischen Maklern und Maklerpools.

Teilnehmer bisher:

ARUNA GmbH, BCA AG, blau direkt GmbH und Co. KG, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, FondsKonzept AG, Fondsnet Holding GmbH, Jung DMS & Cie.Pool GmbH, maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, NAFI GmbH, Netfonds AG, Softfair GmbH, VFV GmbH – Der Sachpool,

 

Weitere Teilnehmer werden beim kommenden Treffen erwartet.

 

Pressekontakt:

AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 - 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 - 29
E-Mail: office@afw-verband.de

 

Unternehmen

AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Ackerstr. 3
10115 Berlin

Internet: www.afw-verband.de

 

Über AfW - Bundesverband Finanzdienstleisung e.V

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. Der AfW ist im Fachbeirat der BaFin mit Sitz und Stimme vertreten.

 

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