Renteninformation richtig lesen – auch zwischen …

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Renteninformation richtig lesen – auch zwischen den Zeilen / ARAG Experten erklären, welche Informationen wie zu verstehen sind.

14.03.2018


Renteneintrittsalter
Seit 2012 geschieht die Anhebung des Regeleintrittsalters auf 67 Jahre stufenweise – und zwar ab dem Geburtsjahrgang 1947. Das bedeutet: Arbeitnehmer, die 1947 das Licht der Welt erblickten, durften mit 65 Jahren und einem Monat abschlagsfrei in Rente gehen. Bis zum Geburtsjahrgang 1958 steigt das Eintrittsalter um jeweils einen Monat an. Wer 1958 geboren wurde, kann also mit genau 66 Jahren den wohlverdienten Ruhestand genießen. Ab dem Geburtsjahrgang 1959 wird dann das Renteneintrittsalter um zwei Monate erhöht, bis schließlich für die Jahrgänge ab 1964 die Rente mit 67 gilt. Die ARAG Experten weisen auf Ausnahmen hin: So können sich zum Beispiel Versicherte, die 45 Beitragsjahre in petto haben, früher abschlagsfrei in den Ruhestand verabschieden.

Kann ich auch früher in Rente?
Ja, man kann. Auch wenn die Rente mit 67 gilt, haben Versicherte die Möglichkeit, früher Rentner zu werden. Dann fallen Abschläge auf die Altersbezüge an. Diese betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Doch auch hier gibt es Grenzen: Das früheste Renteneintrittsalter liegt bei 63 Jahren. Voraussetzung hierfür sind 35 Beitragsjahre. Die Summe der maximal möglichen Abschläge liegt bei 14,4 Prozent über 48 Monate.

 

Ihre Ansprechpartnerin
Brigitta Mehring  Konzernkommunikation ARAG SE
Fachpresse/Kunden PR
Telefon: 0211 963-2560 
Fax: 0211 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de  
www.arag.de

 

 

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