Hartz IV: Wie viel gibt es …

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Hartz IV: Wie viel gibt es wirklich auf die Hand? ARAG Experten über Regelsätze, Zusatzleistungen und Mehrbedarf

18.03.2018

Die Härtefallregelung

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 festgestellt, dass unabweisbarer laufender Bedarf als sogenannter Härtefall geltend gemacht werden kann, wenn dieser bisher nicht vom Regelsatz gedeckt ist. In Ausnahmefällen werden also auch Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (z. B. Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion) übernommen. Auch Kosten für Putz- oder Haushaltshilfen können im Einzelfall für Rollstuhlfahrer übernommen werden. Vorausgesetzt, diese Tätigkeiten können nicht ohne fremde Hilfe erledigt werden und der Behinderte erhält keine Hilfe von anderen. Unter Umständen werden getrennt lebenden Eltern auch die regelmäßigen Fahrt- oder Übernachtungskosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern erstattet. Grundsätzlich nicht übernommen werden zusätzliche Kosten für Bekleidung für Übergrößen, eine Brille, Zahnersatz oder orthopädische Schuhe.

Bildung auch für arme Kinder?

Im Einzelfall werden die Kosten für Nachhilfeunterricht erstattet. Hierfür muss laut ARAG Experten aber ein besonderer Anlass bestehen; also eine langfristige Erkrankung oder ein  Todesfall in der Familie vorliegen. Weiterhin muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. Schulische Förderkurse und ähnliche Angebote sind jedoch vorrangig zu nutzen.

Wie viel beziehen Hartz-IV-Empfänger wirklich?

Die offizielle Statistik zeigt: Wie viel Hartz-IV-Empfänger tatsächlich bekommen, hängt in besonderem Maße von regionalen Unterschieden ab. Ein Hartz-IV-Haushalt erhielt im vergangenen Jahr durchschnittlich 937 Euro an Leistungen im Monat. Die teuerste Stadt ist mit 1075 Euro Bonn, die mit den geringsten Bezügen das thüringische Hildburghausen, wie die Bundesagentur für Arbeit errechnet hat. Dort wurden der Statistik zufolge lediglich 733 Euro gezahlt. Alleinstehende bekommen im bundesweiten Schnitt 754 Euro im Monat. Am meisten gibt es für Singles  in München mit 855 Euro, am wenigsten in Hildburghausen, wo 629 Euro gezahlt werden. Alleinerziehende erhalten im Schnitt 1014 Euro. Die höchsten Leistungen werden hier wiederum in Bonn mit 1.190 Euro gezahlt, die niedrigsten im bayerischen Kulmbach  mit 738 Euro.
 

 

Ihre Ansprechpartnerin

Brigitta Mehring 
Konzernkommunikation
ARAG SE
Fachpresse/Kunden PR
Telefon: 0211 963-2560 
Fax: 0211 963-2025

E-Mail: brigitta.mehring@arag.de  
www.arag.de

 

 

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