Gut abgesichert im Homeoffice - Was Arbeitnehmer zu Arbeitsrecht und Unfallschutz wissen sollten
Unfallschutz im Homeoffice
Grundsätzlich gilt bei Unfällen im Homeoffice der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings erstreckt er sich nur auf die Tätigkeiten, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen. Das bedeutet: „Unfälle am heimischen Schreibtisch, die anlässlich der Arbeitsverrichtung passieren, sind versichert. Beispielsweise wenn der Arbeitnehmer über ein Computerkabel stolpert oder ihm ein schwerer Ordner auf den Fuß fällt“, erläutert die Unfallexpertin von ERGO. Auch Dienstreisen oder Wege vom Homeoffice zum Unternehmen sind versichert. Verlässt der Mitarbeiter jedoch den heimischen Arbeitsplatz und betritt seinen privaten Bereich, erlischt der Versicherungsschutz und greift erst wieder beim erneuten Betreten des Arbeitszimmers beziehungsweise -bereichs. „Bei einem Unfall auf dem Weg zur Toilette oder in die Küche besteht also kein gesetzlicher Unfallschutz, da diese Handlungen im Wesentlichen dem privaten Lebensbereich zuzuordnen sind“, erklärt König. Nur wer mit einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung vorgesorgt hat, ist in diesen Fällen abgesichert. Denn eine private Versicherung bietet für alle Unfälle des täglichen Lebens einen finanziellen Schutz. Egal, ob sich der Unfall während der beruflichen oder der privaten Tätigkeit ereignet hat.
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