Von 3 auf 2,5 Prozent: Der Beitragssatz muss runter! Bund der Steuerzahler zur Arbeitslosenversicherung / Größter Überschuss der Bundesagentur für Arbeit seit zehn Jahren
In diesem Zusammenhang fordert der BdSt auch eine klare gesetzliche Regelbindung für die Arbeitslosenversicherung. Derzeit existiert lediglich für die Rentenkasse ein solcher Anpassungsmechanismus: Dieser zwingt die Politik zur Senkung des Beitrags, wenn die Rücklage der Rentenversicherung das 1,5-fache der monatlichen Ausgaben übersteigt. Dazu der BdSt-Präsident: „Es braucht klare Regeln für alle Sozialversicherungszweige, um das Geld der Sozialversicherten vor politischem Missbrauch zu schützen. Je nach Höhe der Rücklage müssen die Beiträge dann gesenkt oder auch angehoben werden. Das wäre ein transparentes und faires System für die Versicherten.“
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