Vererben und Verschenken von vermieteten Immobilien - ARAG Experten über die Weitergabe von Mietobjekten an die nächste Generation
Wohnungsunternehmen vererben
Je mehr man zu vererben hat, desto nachsichtiger ist offensichtlich der Fiskus. Für Wohnungsunternehmen, deren Hauptzweck des Betriebs die Vermietung von Wohnungen ist, und die für die Erfüllung dieses Zwecks einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 14 AO benötigen, kann sogar die Verschonung für Betriebsvermögen in Betracht kommen.
Unzumutbare Steuern
In Folge eines Erbes müssen unter Umständen plötzlich hohe Steuern gezahlt werden. Hat der Erbe keine liquiden Mittel zur Verfügung, kann er die Immobilie meist trotzdem behalten. Das Finanzamt stundet bei einer vermieteten Immobilie die darauf entfallende Erbschaftssteuer bis zu 10 Jahre. Wird die Immobilie selbst bewohnt, erfolgt die Stundung für die gesamte Wohnzeit – und das zinsfrei, wenn die Immobilie nicht geschenkt, sondern geerbt wurde. Erst wenn der Erbe die Immobilie verkauft, wird die Steuerabgabe fällig, so ARAG Experten.
Ihre Ansprechpartnerin
Brigitta Mehring Konzernkommunikation ARAG SE
Fachpresse/Kunden PR
Telefon: 0211 963-2560
Fax: 0211 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
www.arag.de