Unfall: Blendung durch anderes Auto ist keine Entschuldigung - Straßenverkehrsrecht
Das Urteil: Das Amtsgericht Dortmund war anderer Ansicht und bestätigte das Bußgeld. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erklärte das Gericht, dass der Mann die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vernachlässigt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer geschädigt habe. Er habe gegen § 1 Absatz 2 StVO verstoßen. Wenn er derartig geblendet sei, dass er nichts mehr sehen könne, dürfe er nicht mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, sondern müsse seine Fahrweise anpassen und notfalls anhalten. Nicht zulässig sei es, einfach weiterzufahren und zu hoffen, dass es gutginge. Die Blendung durch den anderen Fahrer sei keine Entschuldigung für das Außerachtlassen der nötigen Sorgfalt in einer solchen Situation.
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 28. Februar 2017, Az. 729 OWi - 250 Js 147/17 - 49/17
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