Was die Patientenverfügung leisten muss - …

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Was die Patientenverfügung leisten muss - BGH konkretisiert Anforderungen

15.11.2017

Keine allgemein gehaltenen Formulierungen

Eine Patientenverfügung muss konkrete Festlegungen treffen, die keine Auslegungsschwierigkeiten zulassen. Es sollten auf keinen Fall Textbausteine aus dem Internet genutzt werden. Die Richter verlangen jedoch nicht, dass alle erdenkbaren schweren Erkrankungen, die zum Tode führen können, aufgelistet werden.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und das Online-Verbraucherportal unter www.ihr-ratgeber-recht.de.

 

Pressekontakt:

Andrea Zaszczynski
Telefon: 040/41 32 70-30
Fax: 040/41 32 70-70
E-Mail: andreaz@azetpr.com

 

Unternehmen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Internet: www.rak-sh.de

 

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