Was die Patientenverfügung leisten muss - BGH konkretisiert Anforderungen
Keine allgemein gehaltenen Formulierungen
Eine Patientenverfügung muss konkrete Festlegungen treffen, die keine Auslegungsschwierigkeiten zulassen. Es sollten auf keinen Fall Textbausteine aus dem Internet genutzt werden. Die Richter verlangen jedoch nicht, dass alle erdenkbaren schweren Erkrankungen, die zum Tode führen können, aufgelistet werden.
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